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Thema: Abgabe von Isopentylnitrit

  1. #1
    Premium-User
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    Abgabe von Isopentylnitrit

    Hallo,

    wir haben einen Kunden, der für seine Modellflugzeuge Isopentylnitrit braucht.
    Wie ich nachlesen konnte, fällt Isopentylnitrit jedoch unter die Verschreibungspflicht.
    Kann ich Isopentylnitrit trotzdem als Gefahrstoff abgeben, wenn er es nur für seine Modellflugzeuge braucht?

    MfG
    Bücherl

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Ja. Der Verwendungszweck (Verwendung als Zusatz in Kraftstoffen für Modellmotoren) ist nachvollziehbar, einer Abgabe als Chemikalie (von tech. bis reinst je nach Kundenwunsch) steht nichts entgegen.

    Der Stoff wird durchaus mißbräuchlich als Psychotropikum eingesetzt. Daher würde ich empfehlen, den Kunden darüber aufzuklären und die technische Verwendung schriftlich bestätigen lassen.

    Die Chemikalie ist, auch wenn der Stoff als Arzneimittel eingesetzt wird, hier nicht vom Arzneimittelgesetz betroffen.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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