Hallo,

wir haben einen Kunden, der für seine Modellflugzeuge Isopentylnitrit braucht.
Wie ich nachlesen konnte, fällt Isopentylnitrit jedoch unter die Verschreibungspflicht.
Kann ich Isopentylnitrit trotzdem als Gefahrstoff abgeben, wenn er es nur für seine Modellflugzeuge braucht?

MfG
Bücherl