Hallo,

als Apotheke darf man BTM auch an den Großhandel zurückgeben als BTM-Retoure.
Wie funktioniert in diesem Fall das Abgabebelegverfahren? Die Empfangsbestätigung und das Lieferscheindoppel erhält man zurück.
Die Empfangsbestätigung wird drei Jahre aufbewahrt und das Lieferscheindoppel wird per Post an das BfArM geschickt, oder?

Vielen Dank im Voraus.