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Thema: Behinderten-WC?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Behinderten-WC?

    Hallo zusammen,

    bemötigt eine neu eröffnete oder übernommene Apotheke ein bedinderengerechtes WC? Wenn ja, muß dieses innerhalb der Apotheke
    liegen?
    In der ApoBetrO finde ich nur Angaben darüber, daß der Zugang barrierefrei sein soll.

    Vielen Dank,
    C.Stackmann

  2. #2
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    Hallo,

    Du benötigst meines Erachtens überhaupt kein WC für Kunden. Nur der Zugang zur Apotheke muss barrierefrei sein. Wo allerdings ein behindertengerechtes-WC von Nöten sein dürfte, wäre bei der Präqualifizierung bzw. je nachdem welche Hilfsmittel Du beliefern möchtest. Da kann dann auch so etwas gefordert werden.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo kris,

    danke für die Info. Das klingt für mich schlüssig.
    Die Präquali ist ja noch ne andere Sache. Da werde ich mal recherchieren für welche HiMis so ein WC notwendig ist.

  4. #4
    Hallo Herr Stackmann,

    ich gebe Ihnen Recht, die ApBetrO fordert nur die in § 4 Abs. 2 aufgelisteten Betriebsräume. Bei der Berechnung der Apothekenfläche zählen zudem nur diese Betriebsräume. Verkehrsflächen und-wege werden nicht angerechnet; Toiletten ebenfalls nicht.
    Das Vorhalten einer Dusche mag ebenfalls durchaus empfehlenswert sein, kann von der für die Betriebserlaubniserteilung zuständigen Behörde auch nicht gefordert werden.
    Die Präqualifizierung scheint jedoch nach Aussagen etlicher Kollegen/innen von Beginn an, ein sehr leidiges Thema zu sein. Aber die Probleme werden nicht auf der Überwachungsschiene ausgetragen.

    Viele Grüße aus dem Kreis Mettmann

    Hans-Ulrich Thielmann

  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Herr Thielmann,

    vielen Dank für die Information! Dusche und Behinderten-WC kann man dann ja auch in ein Notdienst-Appartment im selben Haus unterbringen,
    denke ich. Das Behinderten-WC mag für die Präquali notwendig sein, indess habe ich noch nicht herausgefunden, für welche (für uns relevanten) Produkte.
    Aber das mag in Niedersachsen anders sein, als bei uns in Westfalen- Lippe (daher habe ich die Info, daß so etwas notwendig wäre).

    Gruß aus Minden- Lübbecke,

    Christoph Stackmann

  6. #6
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    Hallo Zusammen,

    Habe das selbe Problem jetzt für die neu übernommende Apotheke . Die Hilfsmittelproduktgruppe Bandagen (@Christop Stackmann) benötigt offensichtlich ein Behinderten WC nach DIN Normen
    Oder man lässt ein Sachverständigen kommen und muss dann Sitzerhöhung, Haltegriff und Notrufschalter installieren.
    Hatte jemand schonmal das Problem? Kein Sanitätshaus oder Apotheke in meiner Umgebung hat das. Diese Forderung ist doch absurd.

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Jan Warnecke

  7. #7
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Jan Warnecke,
    ich werde mal bei der Präquali- Stelle anrufen und dort nachfragen. Wäre toll, wenn Sie das auch täten und Ergebnisse posten.

    "Diese Forderung ist doch absurd. ". Finde ich auch.

  8. #8
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    Hallo,

    für Bandagen ist eine Behindertengerechte Toilette gefordert. Wir schicken unsere Kunden nun ins Sanihaus nebenan.

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