Seite 2 von 2 ErsteErste 1 2
Ergebnis 11 bis 12 von 12

Thema: Import für Praxisbedarf?

  1. #11
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
    Registriert seit
    04.12.2015
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    299
    Hallo.

    es gibt keine genauen Angaben zur Reichweite, in § 73 (3) heißt es aber, dass Importe nur in geringen Mengen und nicht auf Vorrat bestellt werden dürfen. Eine Ausnahme gibt es seit gut einem Jahr. Durch das AM-VSG gibt es die Regelung, dass Importe in angemessenem Umfang zur vorübergehenden Bevorratung einer Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgenden Apotheke bestellt werden dürfen. Somit aber nicht für den Sprechstundenbedarf. Fragen Sie doch am besten bei Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde, ob Sie für diesen von Ihnen beschriebenen Fall auch größere Mengen (z.B. Monatsbedarf) auf einmal bestellen dürfen.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  2. #12
    Premium-User
    Registriert seit
    08.11.2017
    Beiträge
    9
    Danke für die Info. Ich denke auch,dass wenn die einzelnen Packungen von der Praxis für eine Reichweite von 3 Wochen für die Patienten verplant sind, kann man auch nicht von Vorrat sprechen, aber ich werde mich nochmal näher informieren.
    Viele Grüße

Seite 2 von 2 ErsteErste 1 2

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •