Hallo.
es gibt keine genauen Angaben zur Reichweite, in § 73 (3) heißt es aber, dass Importe nur in geringen Mengen und nicht auf Vorrat bestellt werden dürfen. Eine Ausnahme gibt es seit gut einem Jahr. Durch das AM-VSG gibt es die Regelung, dass Importe in angemessenem Umfang zur vorübergehenden Bevorratung einer Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgenden Apotheke bestellt werden dürfen. Somit aber nicht für den Sprechstundenbedarf. Fragen Sie doch am besten bei Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde, ob Sie für diesen von Ihnen beschriebenen Fall auch größere Mengen (z.B. Monatsbedarf) auf einmal bestellen dürfen.
Beste Grüße.
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