Eine Praxis möchte, dass wir das Produkt Scleremo importieren, es kommt aus Frankreich und auch über eine internationale Apotheke beziehbar. Die Frage ist, wen ich als Patienten eingebe, wenn das ganze als Praxisbedarf gekennzeichnet ist. Bzw. darf ich das so überhaupt importieren? Außerdem ist in Scleremo kein verschreibungspflichtiger Wirkstoff (Chromalaun ist enthalten). Eine echte Verordnung benötige ich in diesem doch eigentlich nicht?
Vielen Dank
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