Beim Lernen ist uns aufgefallen, dass es je nach Apotheke unterschiedliche Vorgehensweisen gibt. Mal wird eine Änderung einfach in mündlicher Rücksprache ergänzt, mal kam das Rezept zum Gegenstempeln nochmal zum Arzt.
Wie ist das Ganze gesetzlich geregelt? Darf ich z.B. in mündlicher Rücksprache das Datum auf dem Rezept ergänzen?
Ist das einzige, was nicht von der Apotheke aus ergänzt werden darf, die Unterschrift des Arztes?
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