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Thema: Abgabe von Tierarzneimittel?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Andrea Roth
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    Abgabe von Tierarzneimittel?

    Hallo,

    Ich habe mal eine Frage zwecks der Abgabe von Tierarzneimittel:
    Wir haben im PBU Übungsbeispiele zur Abgabe von TAM gemacht und bei der Frage, ob Berberil ATR auf Nachfrage sie Bräuche es für ihren Hund in der Apotheke abgegeben werden dürfen mit Ja beantwortet, ich würde aber sagen, dass ich es nicht darf, da ich ja ein AM umwidmen (56 AMG) würde und dies darf ja nur der Tierarzt. Beim nächsten Beispiel wurde nach einen apothekenpflichtigen Medikament fürs Schwein gefragt und da heißt es auch, dass ich es abgeben darf, der Kunde es jedoch nicht anwenden darf. Ich würde aber sagen, dass ich nach 48 AMG gar nicht abgeben darf, da es sich ja um ein Lebensmitteltier handelt und diese AM nur gegen Verschreibung bekommen. Das gleiche Problem habe ich bei Bienen bei Nachfrage einer Standardzulassung, da steht auch das Abgabe und Anwendung in Ordnung ist. Ich würde es aber wieder nicht abgeben, da wie oben erläutert es sich auch bei der Biene um ein Lebensmitteltier handelt. Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    Liebe Grüße Andrea

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    also ich weiß ja nicht wer der Referent war... und auch nicht ob Sie / die Teilnehmer alles richtig verstanden haben. Da soll es ja manchmal "Mißverständnisse" geben (wir werden seit Jahren mit scheinbar falschen/unsinnigen Aussagen aus dem PBU konfrontiert. tw sind sie es, tw. wurden sie einfach falsch von den Teilnehmern interpretiert).

    Wir haben im PBU Übungsbeispiele zur Abgabe von TAM gemacht und bei der Frage, ob Berberil ATR auf Nachfrage sie Bräuche es für ihren Hund in der Apotheke abgegeben werden dürfen mit Ja beantwortet, ich würde aber sagen, dass ich es nicht darf, da ich ja ein AM umwidmen (56 AMG) würde und dies darf ja nur der Tierarzt. GEHT NICHT (richtig)

    Beim nächsten Beispiel wurde nach einen apothekenpflichtigen Medikament fürs Schwein gefragt und da heißt es auch, dass ich es abgeben darf, der Kunde es jedoch nicht anwenden darf. Ich würde aber sagen, dass ich nach 48 AMG gar nicht abgeben darf, da es sich ja um ein Lebensmitteltier handelt und diese AM nur gegen Verschreibung bekommen. AM die zur Anwendung bei LM-Tieren bestimmt sind, sind IMMER rx-pflichtig. Die Abgabe eines apothekenpflichtigen Humanarzneimittels mit dem Apotheker bekannter(!) Zweckbestimmung "Anwendung am Tier" ist zwar nicht direkt ein Verstoß gegen das AM-Recht, sehr wohl aber indirekt. Dies ergibt sich aus § 17 ApBetrO nach dem der Apotheker bei Unklarheiten, Bedenken, Mißbrauch o.ä. die Abgabe verweigern muss. Dies gilt natürlich auch wenn ein Absicht des Kunden dazu geeignet ist die Bestimmungen des AMG mittelbar oder unmittelbar zu umgehen!

    Bienen: hier gibt es tatsächlich eine zulässige Ausnahme! Hatten wir schon mal hier diskutiert ;-)
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...zierende-Tiere
    Geändert von Dr. Alexander Ravati (02.12.2015 um 09:28 Uhr)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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