Hallo liebe Kollegen,
folgender Fall in der Krankenhausapotheke: für die Patienten der Kinderklinik soll eine Fentanyllösung als Rezeptur zur i.v.-Gabe hergestellt werden. Die Fentanylampullen werden auf einem BtM-Anforderungsschein verordnet (ohne Zusammensetzung der Rezeptur, Patientenangaben). Die Rezeptur (Zusammensetzung, Patientenangaben) wird auf einem getrennten Blatt verordnet, welches kein BtM-Anforderungsschein ist. Auf dem BtM-Anforderungsschein ist also nicht erkenntlich, dass es sich um die Verordnung einer Rezeptur handelt. Folglich müsste bei Abgabe der Ampullen ein Eintrag in die BtM-Doku auf Station erfolgen. Dies kann ja nicht erfolgen, da die Ampullen in der Rezeptur verarbeitet werden.
Meiner Ansicht nach, muss jede einzelne BtM-Rezeptur auf einem BtM-Anforderungsschein mit Angaben der Zusammensetzung und Patientendaten erfolgen. Ist dies richtig?
Weitere Fragen ergeben sich:
Wie ist die Rezeptur auf Station zu dokumentieren? Muss hierfür eine extra Karteikarte vorbereitet werden, in der Zugang und Abgang der Rezeptur dokumentiert werden?
Muss in der BtM-Doku der Apotheke erkenntlich sein, dass die Ampullen für eine Rezeptur verwendet wurden?
Ich freue mich über eine Antwort!
M. Schade
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