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Thema: Videoüberwachung in der Offizin - was ist zu beachten?

  1. #1
    Premium-User
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    Videoüberwachung in der Offizin - was ist zu beachten?

    Liebe KollegInnen,

    könnte mir jemand weiterhelfen, was genau zu beachten ist, wenn ich eine Videokamera in der Offizin installieren möchte?

    Natürlich ein Hinweisschild/Aufkleber nach 6b BDSG, aber wer ist die zuständige Behörde? Muss tatsächlich eine Vorabkontrolle und Dokumentation stattfinden, wie ich auf einer Internetseite gelesen habe? Und falls ja, wie genau? Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen. Schon mal im Voraus danke!

    MfG
    Deborah Hof

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    leider ist das weder eine Frage des Apotheken- noch des AM-Rechts. Hier kenne ich mich leider gar nicht aus..
    Vielleicht weiß jemand anders hier im Forum mehr...

    Ein Tipp von mir:
    Wen wollen Sie denn überwachen? Die Mitarbeiter oder die Kunden..?
    Falls ersteres oder beides, dann sollten Sie aus strategischen Gründen den Mitarbeitern gegenüber nur die Kunden als Begründung aufführen... ;-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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