Guten Abend!
Ich bin mit der Vorbereitung auf mein 3. Staatsexamen beschäftigt und habe dabei festgestellt,
dass der Absatz 1c aus § 10 AMG in den Fassungen des Gesetzes, die man aktuell bei www.gesetze-im-internet.de oder www.buzer.de aufrufen kann,
nicht enthalten ist. In den Apothekenvorschriften vom DAV (Stand Januar 2015) ist er aber drin und im Ravati-Skript "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker" (Stand Herbst 2015) wird auch darauf verwiesen.
Sind die Sicherheitsmerkmale noch in § 10 AMG verankert oder nicht?
Ich bin etwas ratlos, wie es darum jetzt eigentlich steht...
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
C. Rölcke
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