Hallo,
mich würde interessieren, ob die Ärzte bei ihren Verordnungen von Medizinprodukten an die Anlage V der AM-Richtlinie gebunden sind, wie es bei den Einzelverordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.
Hallo,
mich würde interessieren, ob die Ärzte bei ihren Verordnungen von Medizinprodukten an die Anlage V der AM-Richtlinie gebunden sind, wie es bei den Einzelverordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.
Hallo,
das ist eher eine Frage für das Forum Richtig taxieren.. Ich weiß die Antwort nich..
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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Hallo Frau Sept,
hier gilt die Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Gucken Sie bitte nach der Vereinbarung für Ihr Bundesland.
Bei uns in Hessen ist dies hier geregelt: https://www.google.de/url?sa=t&sourc...tL1FVGyBlfQdqQ
-> und Sie sehen: Hier in Hessen gilt die Ausnahmeliste auch für PC-Bedarf.
Beste Grüße.
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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