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Thema: Bitterwert-Berechnung

  1. #1
    Premium-User
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    Bitterwert-Berechnung

    Bitterwert-Berechnung:

    Ein Apotheker setzt Extrakt 1,4 zu 1000 von Droge mit Bitterwert 800 an.

    Er selbst schmeckt in der Verdünnungsreihe erst bei 5,6 ml Chinin bitter.


    Wie muss er den Extrakt verdünnen, damit er gerade noch bitter schmeckt?


    Vielen Dank für Ihre Mühen.


  2. #2
    Premium-User
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    Hallo pharma,

    habe gerade leider nur das EUAB 4.0 zur Hand und da ist die Bitterwertbestimmung nicht drin...

    Im EuAb müsste unter 2.8.15 die Bitterwertestimmung stehen.


    Gruß

    pharmafab

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Christopher Kreiss, Dipl.-Pharm.
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    Hallo,


    zunächst einmal muss der individuelle Korrekturfaktor k für den Apotheker berechnet werden, und zwar nach der Formel

    k = n / 5,00

    Für n ist in diesem Fall die Anzahl mL Stammlösung einzusetzen, die gerade noch als bitter empfunden wird (Stammlösung nach Ph. Eur., 8. Ausgabe, 2. 8. 15.: 0,100 g Chininhydrochlorid R werden in Wasser R zu 100,0 mL gelöst. 1,0 mL Lösung wird mit Wasser R zu 100,0 mL verdünnt).

    In dem von Ihnen genannten Beispiel wären das 5,6; k beträgt hier also 1,12.

    Der Verdünnungsfaktor der zu bestimmenden Droge bei der Extraktherstellung beträgt 714,286 (1,4 g Droge zu 1000 g Extrakt verhält sich wie 1,0 g Droge zu 714,286 g Extrakt).

    Multipliziert man diesen Wert 714,286 mit dem Korrekturfaktor k erhält man genau 800,00.

    Daraus lässt sich ableiten, dass der Apotheker den genuinen Extrakt gerade noch als bitter empfindet; bei weiterer Verdünnung würde er keinen bitteren Geschmack mehr wahrnehmen.


    Mit besten Grüßen -

    C. Kreiss
    Geändert von Christopher Kreiss, Dipl.-Pharm. (03.11.2015 um 12:06 Uhr)
    Ihr Experte in den Foren Pharmazeutische Biologie und Pharmazeutische Praxis
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