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Thema: Seminar am Mittwoch: wie sieht es mit der Stundenanrechnung aus?

  1. #1
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    Seminar am Mittwoch: wie sieht es mit der Stundenanrechnung aus?

    Mein Arbeitgeber möchte, dass eine Kollegin und ich an einem ganztägigen Seminar an einem Mittwoch teilnehmen. Für meine Kollegin ist der Mittwoch ihr freier Tag und ich müsste eigentlich von 8-13Uhr arbeiten. Das Seminar geht von 9-18:30Uhr, die Hin- und Rückfahrt wird insgesamt mindestens 2 Stunden dauern und es ist kostenpflichtig. Den Betrag übernimmt der Arbeitgeber. Wie sieht es mit der Stundenanrechnung aus? Darf meine Kollegin sich dann 9,5 Stunden plus vielleicht die Fahrzeit als Überstunden aufschreiben und ich 4,5 Stunden plus Fahrzeit?

    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Guten Morgen cat81,
    wenn der Arbeitgeber die Teilnahme am Seminar anordnet, so gilt die Zeit (abzüglich der Pausen) als Arbeitszeit. Fahrtzeit gilt nur als Arbeitszeit wenn auch tatsächlich gefahren wird, d. h. bei der Fahrt mit der Bahn handelt es sich nicht um Arbeitszeit. Die Fahrt mit dem PKW ist für den Fahrer Arbeitszeit, für den Beifahrer nicht.
    MfG
    Martin Hassel
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  3. #3
    Premium-User
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    Danke für die Antwort.

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    Zitat Zitat von Martin Hassel Beitrag anzeigen
    Die Fahrt mit dem PKW ist für den Fahrer Arbeitszeit, für den Beifahrer nichtl
    Regeln gibt's

    Wenn man von Beruf PTA/ Apotheker und nicht nebenberuflich Taxifahrer ist , dann verbringen Fahrer und Beifahrer doch die gleiche Zeit unterwegs im Auto.
    Das Argument ist wahrscheinlich, dass der Fahrer mehr zu tun hat und müde wird? Allerdings ist so mancher Beifahrer je nach Fahrstil seines fahrenden Kollegen am Zielort gestresster als der Fahrer selbst

    Beste Grüße.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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