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Thema: Was darf der Pharmaziestudent?

  1. #1
    Premium-User
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    Was darf der Pharmaziestudent?

    Ein Pharmaziestudent möchte bei uns nebenbei arbeiten. Er ist im 7. Semester. Was darf er bei uns tun? In den HV darf er noch nicht bezgl. der AM-Abgabe. Aber dürfte er theoeritisch zu nicht AM beraten und darf er in die Rezeptur zum herstellen? Ich vermute nur unter Aufsicht?

    Viele Dank

  2. #2
    Hallo apotheker85,

    ein Blick ins Gesetz (§ 3 ApBetrO) schafft schnell Klarheit:

    "Pharmazeutische Tätigkeiten, die von pharmazeutisch-technischen Assistenten, pharmazeutischen Assistenten oder Personen, die sich in der Ausbildung zum Apothekerberuf oder zum Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten befinden, ausgeführt werden, sind vom Apothekenleiter zu beaufsichtigen oder von diesem durch einen Apotheker beaufsichtigen zu lassen."

    D. h. auch Pharmaziestudenten (Semester egal) dürfen in den HV - unter Aufsicht.
    Der Apothekenleiter oder ein verantwortlicher Stellvertreter sollten sich jedoch vorher Klarheit verschaffen, was der Student an Beratung leisten kann.
    Man sollte also quasi mit einem Ohr mithören, wie der Student berät und sich als Apotheker bei Bedarf "einmischen".

    Einen wirklichen Unterschied sehe ich auch nicht zwischen Studenten und den späteren Praktikanten. Auch diese dürfen ja nur unter Aufsicht pharmazeutische Tätigkeiten ausüben.

    Die Frage ist stets: Wie viel "Draufsicht" ist notwendig, um eine ausreichende Aufsicht ausüben zu können. Aber diese Frage muss man sich als Apotheker ja auch bei der Aufsichtsführung über PTAs stellen.

    Mit den besten Grüßen

    Hans-Ulrich Thielmann

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Christian Wald
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    Hallo zusammen,

    die Antwort auf die Frage (von Herrn Thielmann) kann ich vollumfänglich teilen.
    Der Apothekenleiter hat hierfür die verantwortung zu tragen und zu beachten, dass gem. § 3 Abs. 1
    "Das Apothekenpersonal darf nur entsprechend seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen eingesetzt werden und ist über die bei den jeweiligen Tätigkeiten gebotene Sorgfalt regelmäßig zu unterweisen"
    Dies gilt natürlich auch für Pharmaziestudenten.

    Mit besten kollegialen Grüßen

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