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Thema: Alkohogehalt in pflanzlichen Arzneimitteln

  1. #1
    Premium-User
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    Alkohogehalt in pflanzlichen Arzneimitteln

    Wie ist den das Auszugsmittel Ethanol in pflanzlichen AM zu bewerten? Gerade in Hinblick auf Kinder und trockene Alkoholiker. Müssen die aufpassen oder kann man es bedenkenlos einnehmen. Gerade Mütter sind da ja manchmal übervorsichtig.

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung

  2. #2
    Premium-User Avatar von Dr. Juliane Kresser
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    Hallo liebe Frau Scholz,

    ich hab Ihnen mal eine Präsentation der Uni Leipzig zu der Problematik rausgesucht. Darin gibt es Infos zum Alkoholgehalt verschiedener galenischer Zubereitungen, Vergleich mit Apfelsaftmengen und Obst verschiedener Gärungsstufen.
    http://www.uni-leipzig.de/~pharm/vor...ohol_fronz.pdf

    Aus pharmazeutischer Sicht sind ethanolhaltige AM bei Kindern in der vorgeschriebenen Dosierung kein Problem. Tropfen etc. werden gern alternativ zu anderen Darreichungsformen verwendet. Sie sollten allerdings kindersicher verschlossen sein, damit ein Fehlgebrauch ausgeschlossen ist.
    Bei Alkoholikern sind ethanolhaltige AM quasi kontraindiziert. Und auch bei trockenen Alkoholikern stellen sie nach wie vor ein Risiko dar. Wenn möglich also hier auf alkoholfreie AM ausweichen
    oder Ethanol eindampfen und mit Wasser anlösen. Das Allergiepotential pflanzlicher Auszüge steigt allerdings so wieder.

    Sie können ihre Mütter in der Apotheke beruhigen und erzählen Sie auch gern die Geschichte wie viel Alkohol ein Kind mit Apfelsaft aufnimmt (((-:

    Herzliche Grüße
    Juliane Kresser

  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Wie sieht es in dem Zusammenhang mit Tabletten oder den Zahnungsgels aus? Die sind ja im normalfall mit
    Ethanol ausgezogen wurden, da man sonst die Inhaltsstoffe nicht rausbekommt. Sind da am Ende noch irgendwelche Spuren des Auszugsmittels vorhanden oder kann man sagen, dass Baldriantabletten eigentlich "Alkoholfrei" sind?

  4. #4
    Premium-User Avatar von Dr. Juliane Kresser
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    Liebe Frau Scholz,
    ganz ohne Alkohol / "alkoholfrei" geht es nie sobald ein Extrakt enthalten ist. Das Auszugsmittel wird anteilig auch immer deklariert. Gehen Sie aber davon aus, dass wie bei meiner vorherigen Antwort das Gleiche gilt. Kindertauglich solange die Dosierung eingehalten wird....und bei Alkoholikern sind widerum feste Arzneiformen weniger attraktiv als flüssige/ bzw. bei trockenen Alkoholikern weniger Rückfall gefährdend.

    Herzliche Grüße

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