3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Fertigarzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, nach § 21a genehmigt, registriert oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, wenn
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sie von Apotheken auf vorliegende Bestellung einzelner Personen in geringer Menge bestellt und von diesen Apotheken im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis abgegeben werden,
Eine "geringe Menge" ist ein schwammiger Begriff.
Ich möchte ein Arzneimittel (ich denke eher ein NEM, aber die genaue Definition ist mir nicht bekannt) aus Rumänien importieren.
Eine Packung umfasst 28 Tabletten. Die Dosierung ist mir nicht bekannt, aber aufgrund von Indikation und Packungsgröße (soll Nebenwirkungen der Pille abschwächen) gehe ich von 1x täglich aus.
Die Versandkosten sind hoch, so dass die Patientin eine größtmögliche Menge möchte.
Was kann man denn bei einer Dauertherapie noch als "geringe Menge" definieren?
ich finde in Deutschland kein Präparat mit dieser Kombination. Es könnte sein dass ich die Einzelbestandteile besorgen kann. Sollte das der Fall sein, dann hat sich der Import an sich erledigt nehme ich an.
Kann ich argumentieren, dass die einzelnen Komponenten nicht in der entsprechenden Dosierung ordnern kann?
Ich weiß, der Gesetzestext sagt "gleichartig" hinsichtlich der Wirkstärke... Aber die Abstimmung der Komponenten spielt ja auch eine Rolle.
Vielen Dank
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