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Thema: BtM-Recht: Fehlbestand Substitutionsmittel

  1. #1
    Premium-User
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    BtM-Recht: Fehlbestand Substitutionsmittel

    Hallo Zusammen,

    wie wird es BtM-rechtlich gelöst, wenn man z.B. einen Fehlbestand von Subutex - Tabletten hat ?
    Ein Vernichtungsprotokoll und Abschreiben als Bruch/Verfalldatum wäre BTM-rechtlich denke ich schwierig, wenn man häufig Subutex-Rezepte in der Apotheke vorliegen hat.
    Kennt jemand ein korrektes Vorgehen in diesem Fall?

    Vielen Dank und viele Grüße

  2. #2
    Premium-User
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    Mir fällt ehrlich gesagt kein "korrekteres" Vorgehen ein als die eindeutige Ausbuchung als "Fehlbestand".

    Natürlich wird Ihnen die Ausbuchung als "Bruch"... also "Tablette auf einen Schmutzhaufen auf dem Boden gefallen und dann ist die Putzfrau draufgetreten" weniger Ärger bereiten... Aber das wäre eben nicht korrekt.

    Letztendlich ist die Frage doch einfach beantwortet: der "korrekte" Weg wird die Wahrheit sein. Ob das der "einfachste" Weg ist ist eine andere Sache.


    Was ich Ihnen zunächsst raten würde:

    1. zählen Sie mit mehreren Leuten
    2. schauen Sie sich noch einmal Ihre Dateien an ob die Abgabe der Tablette einfach nur nicht eingetragen wurde
    3. Dokumentieren sie den "Fehlbestand" so wie Sie eine Vernichtung dokumentieren würden mit mehreren Personen.



    .
    Geändert von bellisperennis (28.08.2015 um 08:26 Uhr)

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