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Thema: Notdienstvergütung steuerfrei???

  1. #1
    Premium-User
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    Notdienstvergütung steuerfrei???

    Ist im anderen Thread etwas untergegangen also hier erneut...


    Notdienstvergütung steuerfrei???

    Guten Abend,

    ich würde gerne einige Dinge zu Notdienstvergütung in Erfahrung bringen.

    Durch den Bundesrahmentarifvertrag § 6ff und den entsprechenden Tarifverträgen, wird der Notdienst und dessen Vergütung geregelt.
    Jetzt bin ich nun über den §3b des EStG gestolpert, welcher nach meinen Verständnis aussagt, dass der Notdienst (Nachtarbeit) steuerfrei vergütet werden müsste?

    §7 des Bundesrahmentarifvertrages besagt zwar unter Absatz 4,
    ?
    Die Notdienstbereitschaft entsprechend § 5 ist
    ? unbeschadet abweichender lohnsteuer- und
    sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung ?
    arbeitsrechtlich weder Mehrarbeit noch Nacht-,
    Sonn- und Feiertagsarbeit.?

    Die Verneinung bezieht sich meiner Meinung nach auf die prozentualen Aufschläge für die entsprechenden Nachtstunden z.B: ? ? Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr- 4Uhr?? 40 % Zuschlag des Grundlohns, welche durch die feststehenden Beträge der Spalte 2a / b und 3 im Tarifvertrag geregelt sind.

    Daher müsste doch durch das EStG die Notdienstvergütung steuerfrei ausbezahlt werden?


    Grüße

    pharmafab
    Geändert von Christian Freischlader (24.08.2015 um 08:29 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christian Freischlader
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    Guten Tag pharmafab,

    ich hab mal mit unseren Arbeitsrechtlern gesprochen, die haben folgendes erklärt:

    gemäß § 5 BRTV gilt als Notdienstbereitschaft die Zeit, in der die Apotheke außerhalb ihrer Öffnungszeiten notdienstbereit und entsprechend
    gekennzeichnet ist.

    § 6 BRTV regelt die Vergütung der Notdienstbereitschaft. Nachtdienst von 18.30 Uhr - 08.00 Uhr. Sonntags-/Feiertagsdienst von 08.00 Uhr - 18.30 Uhr.
    Die darüber hinaus geleistete Notdienstbereitschaft wird nach § 17 Abs. 2 BRTV (Stundenlohn) ohne den Zuschlag nach § 8 BRTV vergütet.

    Auf steuerfreie Zuschläge gem. § 3b EStG besteht kein rechtlicher Anspruch. Steuerfrei sind diese Zuschläge auch nur, wenn Sie zusätzlich zur Vergütung (Grundlohn) für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit / Nachtarbeit gezahlt wird.

    Viele Grüße
    Christian Freischlader

    Bei der Notdienstvergütung gem. BRTV handelt es sich um den Grundlohn, der steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden muss.
    Steuerfrei wären somit nur Zuschläge, die zusätzlich zur Notdienstvergütung gezahlt werden.

  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Wie ist es denn, wenn eine Pauschale aus dem Notdienstsonderfond gezahlt werden würde? Wäre diese dann Steuerfrei?

    Gruß

    pharmafab

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