Hallo zusammen,
ich habe wieder mal eine arbeitsrechtliche Frage:
Nach neuem Tarifvertrag darf ein Notdienst inklusive der davor und/oder danach geleisteten ?normalen? Arbeitszeit maximal 24 Stunden dauern.
Und im Anschluss ist Freizeit von mindestens zwölf Stunden zu gewähren.
Nehmen wir folgenden Fall an:
Ich arbeite regulär Di von 08:00h-18:30h
Leiste dann den Notdienst von Di auf Mi bis 08:00h morgens.
Damit habe ich meine 24h maximale Arbeitszeit erreicht.
Jetzt müsste ich Mittwoch bis 18:30h weiterarbeiten, soll aber eine Freizeit von mindestens 12h gewährt bekommen.
Ich darf also Mittwoch früh um 08:00h heimgehen. Muss ich mir den Mittwoch von 08:00h-18:30h von den Überstunden austragen bzw. vom Urlaub wegnehmen?
Oder ist das Freizeit die der Chef übernimmt ohne das ich Überstunden austragen muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Grüße aus dem tiefen Süden!
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