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Thema: Notdienst nach neuem Tarifvertrag 2015, anschließende Freizeit Überstunden?

  1. #1
    Premium-User
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    Notdienst nach neuem Tarifvertrag 2015, anschließende Freizeit Überstunden?

    Hallo zusammen,

    ich habe wieder mal eine arbeitsrechtliche Frage:

    Nach neuem Tarifvertrag darf ein Notdienst inklusive der davor und/oder danach geleisteten ?normalen? Arbeitszeit maximal 24 Stunden dauern.
    Und im Anschluss ist Freizeit von mindestens zwölf Stunden zu gewähren.
    Nehmen wir folgenden Fall an:
    Ich arbeite regulär Di von 08:00h-18:30h
    Leiste dann den Notdienst von Di auf Mi bis 08:00h morgens.
    Damit habe ich meine 24h maximale Arbeitszeit erreicht.
    Jetzt müsste ich Mittwoch bis 18:30h weiterarbeiten, soll aber eine Freizeit von mindestens 12h gewährt bekommen.
    Ich darf also Mittwoch früh um 08:00h heimgehen. Muss ich mir den Mittwoch von 08:00h-18:30h von den Überstunden austragen bzw. vom Urlaub wegnehmen?
    Oder ist das Freizeit die der Chef übernimmt ohne das ich Überstunden austragen muss?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe,

    Grüße aus dem tiefen Süden!

  2. #2
    Premium-User
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    Bei einem Standardtarifvertrag sind das in der Tat Minusstunden.


    Aber es steht Ihnen natürlich frei andere Regelungen auszuhandeln
    Geändert von bellisperennis (21.08.2015 um 12:53 Uhr)

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo,
    gem. § 5 Abs. 5 BRTV muss eine Freizeit von mindestens 24 Stunden gewährt werden, soweit nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein dringender betrieblicher Grund wäre die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebes.
    Vielleicht haben Sie durch die Notdienstbereitschaft einen Freizeitanspruch erworben?! Ansonsten gilt: Freizeit ist keine Arbeitszeit und insofern Minusstunden.
    MfG
    Martin Hassel
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