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Thema: Tätigkeitsprotokoll

  1. #1
    Premium-User
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    09.03.2011
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    25

    Tätigkeitsprotokoll

    Ist es rechtens, wenn der Arbeitgeber vom nicht-pharmazeutischen Personal (PKA)ein Tätigkeitsprotokoll verlangt und auf Grundlage dessen das Gehalt berechnet? Bei Mitarbeitern, die z.B. nach Stunden bezahlt werden?

    Gruß Astrid B.

  2. #2
    Premium-User
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    22.05.2011
    Beiträge
    173
    Ihre Anfrage ist unklar - haben Sie einen Arbeitsvertrag - was besagt dieser ?
    Wenden Sie sich direkt an den Moderator !!

    MfG

    G.Zück

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    15.12.2010
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    132
    Guten Morgen zusammen,
    sofern der Arbeitgeber Ihnen Arbeit zuweist ist er auch berechtigt diese zu kontrollieren. Jedoch kann er die Arbeit nicht danach vergüten, wenn z. B. ein Stundenlohn vereinbart ist. Es kommt also auf die Vereinbarung im Arbeitsvertrag an.
    MfG
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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