Ist es rechtens, wenn der Arbeitgeber vom nicht-pharmazeutischen Personal (PKA)ein Tätigkeitsprotokoll verlangt und auf Grundlage dessen das Gehalt berechnet? Bei Mitarbeitern, die z.B. nach Stunden bezahlt werden?
Gruß Astrid B.
Ist es rechtens, wenn der Arbeitgeber vom nicht-pharmazeutischen Personal (PKA)ein Tätigkeitsprotokoll verlangt und auf Grundlage dessen das Gehalt berechnet? Bei Mitarbeitern, die z.B. nach Stunden bezahlt werden?
Gruß Astrid B.
Ihre Anfrage ist unklar - haben Sie einen Arbeitsvertrag - was besagt dieser ?
Wenden Sie sich direkt an den Moderator !!
MfG
G.Zück
Guten Morgen zusammen,
sofern der Arbeitgeber Ihnen Arbeit zuweist ist er auch berechtigt diese zu kontrollieren. Jedoch kann er die Arbeit nicht danach vergüten, wenn z. B. ein Stundenlohn vereinbart ist. Es kommt also auf die Vereinbarung im Arbeitsvertrag an.
MfG
Martin Hassel
Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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