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Thema: Retaxation Strattera

  1. #1
    Premium-User Avatar von Katrin Hönicke
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    Retaxation Strattera

    Hallo,

    wir haben eine Retaxation der AOK Rheinlandpfalz/Saarland.

    Auf dem Rezept war verordnet: "Strattera 25mg 3 x N3 / Menge ärztlich begründet".

    Wir haben auf das Rezept 3 x 28 Stück abgegeben. Wirschaftlicher wäre die Abgabe von 1 x 56 Stück + 1 x 28 Stück.

    Die Krankenkasse hat nicht nur die Differenz des Arzneimittelpreise retaxiert sondern auch den Moratoriumsrabatt. Laut dem ARZ können wir versuchen, uns den Moratoriumsrabatt vom Hersteller erstatten zu lassen.

    Hat bisher jemand Erfahrungen ob der Hersteller den Moratoriumsrabatt uns erstattet oder ob es rechtens ist, das die KK uns diesen Rabatt einfach abgezogen hat.


    Mit freundlichen Grüßen

    Katrin Hönicke

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo,

    Für Strattera geht der N3- Bereich von 95-100 Stück (laut DAP- Check).
    Also eigentlich sind sogar 3x 100 Stück verordnet worden (nur gibt es eben keine N3- Packung).


    Dann heißt es in §6 (1) "Ist bei einer Verordnung unter Angabe der N-Bezeichnung ... keine Packung im Handel, so ist eine Packung aus dem nächst- kleineren N- Bereich abzugeben....". Meiner Ansicht kann die 56er nur dann abgegeben werden, wenn es sich um eine Stückzahlverordnung handelt, oder 56+28 Stück verordnet sind. Die Größe liegt ja zwischen N2 und N3.
    Der nächst kleinere N- Bereich ist N2. Somit ist m.E. Ihrerseits alles korrekt gelaufen.
    Interessant zu dem Thema: http://www.deutschesapothekenportal....shilfe_14a.pdf

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot in allen Ehren. Aber höherrangig ist da doch der Rahmenvertrag, denke ich (sonst dürfte man ja auch Jumbopackungen abgeben).


    Ich hoffe, das hilft etwas.
    Gruß, C. Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (19.08.2015 um 17:36 Uhr)

  3. #3
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    Sorry, aber warum haben Sie nicht 3x56 + Kommentar abgegeben ??
    wenn Sie sich mit dem Arzt verstehen , fordern Sie ein
    Ausgleichsrezept an, ansonsten weisen Sie in der Praxis
    auf die Nichtexistenz einer größeren Packung hin, die Ihnen
    anfänglich wohl aufgefallen ist....

    MfG

    G.Zück

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Guten Morgen,

    das Thema ist auch gerade beim DAP in ähnlicher Form: http://www.deutschesapothekenportal....3.html?id=2341
    @G. Zück: Sicher wäre es im Sinne der Verordnung gewesen, wenn der Patient wenigstens 3x56 Stück , am besten auf drei unterschiedlichen Rezepten mit unterschiedlichem Ausstellungsdatum verschrieben, bekommen hätte.

    MFG,

    C. Stackmann

  5. #5
    Premium-User Avatar von Katrin Hönicke
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    Wir haben gedacht, da 3xN3 auf dem Rezept stand und diese nicht im Handel ist, das wir laut Gesetz die nächst kleinere Normgröße abgeben müssen und das dann 3x.
    Die 56St. Packung ist auch erst seit 01.06.2014 im Handel und wir hatten vor diesem Datum schon öfters solch eine Verordnung mit 3xN3.

    Wir haben jetzt eine Anfrage an den Hersteller gestellt bezüglich des Moratoriumsrabatt.


    Lg Katrin Hönicke

  6. #6
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hi,

    "Wir haben gedacht, da 3xN3 auf dem Rezept stand und diese nicht im Handel ist, das wir laut Gesetz die nächst kleinere Normgröße abgeben müssen und das dann 3x. "

    Genau so sehe ich das auch. Was den moratoriumsrabatt angeht, bin ich überfragt. Ich würde desbezüglich auch noch mal den Verband fragen.

    Gruß,
    C. Stackmann

    ps: Was Sie hätten machen können ist, den Arzt um drei Rezepte zu bitten, auf denen jeweis einmal 56 Stück verordnet sind. Das dann allerdings mit unterschiedlichen Ausstellungsdaten.
    Eine Verordnung mit 3x56 Stück wäre nicht möglich gewesen, da es sich ja um eine Stückzahlverordnung handelt, die Nmax übersteigt.
    Geändert von Christoph Stackmann (24.09.2015 um 11:44 Uhr)

  7. #7
    Premium-User Avatar von Katrin Hönicke
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    Der HAV hat uns an das ARZ verwiesen und sich nicht dazu weiter geäußert. Das Rechenzentrum hat uns alles weitere erklärt. Vom Hersteller haben wir bis jetzt noch nichts gehört.
    Wenn wir weitere Infos haben, werde ich mich wieder melden.

    Lg Katrin

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