Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Notdienstvergütung steuerfrei???

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    05.01.2011
    Beiträge
    74

    Notdienstvergütung steuerfrei???

    Guten Abend,

    ich würde gerne einige Dinge zu Notdienstvergütung in Erfahrung bringen.

    Durch den Bundesrahmentarifvertrag § 6ff und den entsprechenden Tarifverträgen, wird der Notdienst und dessen Vergütung geregelt.
    Jetzt bin ich nun über den §3b des EStG gestolpert, welcher nach meinen Verständnis aussagt, dass der Notdienst (Nachtarbeit) steuerfrei vergütet werden müsste?

    §7 des Bundesrahmentarifvertrages besagt zwar unter Absatz 4,
    ?
    Die Notdienstbereitschaft entsprechend § 5 ist
    ? unbeschadet abweichender lohnsteuer- und
    sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung ?
    arbeitsrechtlich weder Mehrarbeit noch Nacht-,
    Sonn- und Feiertagsarbeit.?

    Die Verneinung bezieht sich meiner Meinung nach auf die prozentualen Aufschläge für die entsprechenden Nachtstunden z.B: ? ? Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr- 4Uhr?? 40 % Zuschlag des Grundlohns, welche durch die feststehenden Beträge der Spalte 2a / b und 3 im Tarifvertrag geregelt sind.

    Daher müsste doch durch das EStG die Notdienstvergütung steuerfrei ausbezahlt werden?


    Grüße

    pharmafab

  2. #2
    Premium-User
    Registriert seit
    22.05.2011
    Beiträge
    173
    Der Bereitschaftsdienst wird pauschal abgegolten oder ein Freizeitausgleich gewährt lt. §6 Bundesrahmentarifvertrag.

    §7 + §8 : Nach Absprache mit der Geschäftsleitung erscheinen Sie um 22 Uhr und arbeiten bis 6 Uhr des nächsten Tages die
    aufgelaufenen Rezepturen und Defekturen ab - das ist Nachtarbeit ! Zuschlag Nachtarbeit 50%.
    Chef/in kriegt im Sonntagsdienst die Bude gestürmt, ruft Sie zu Hause an, und bittet um Hilfe. Sie willigen ein, kommen drei
    Stunden, Auszahlung erfolgt mit dem Zuschlag für Sonntagsarbeit (85%).
    Ob die Zuschläge steuerfrei sind kann Ihnen sicherlich der Steuerberater beantworten, aber bitte die Begriffe nicht durcheinanderwerfen.

    Wenn Sie in Großstadt-Brennpunktlage einen Nachtdienst leisten und bis zum nächsten Morgen mit drei Stunden addierten Ruhe-
    pausen 100 Kunden bedienen, dann würde ich mit der Geschäftsleitung über die Notdienstvergütung verhandeln, falls Sie
    nicht ein all-inclusive Gehalt beziehen, und am nächsten Tag (z.B. vertretungshalber) weiterarbeiten müssen.
    (Früher wurde den Notdienst leistenden Approbierten u.U. die Nachttaxe zugestanden....)

    Leisten Sie den Nachtdienst in einer Landapotheke ab, werden Sie nach 23 Uhr mit Pech gelegentlich auch vom Ruhelager gerufen,
    aber das wird als normale Härte betrachtet.

    Grüße

    G.Zück

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •