Guten Abend,

ich würde gerne einige Dinge zu Notdienstvergütung in Erfahrung bringen.

Durch den Bundesrahmentarifvertrag § 6ff und den entsprechenden Tarifverträgen, wird der Notdienst und dessen Vergütung geregelt.
Jetzt bin ich nun über den §3b des EStG gestolpert, welcher nach meinen Verständnis aussagt, dass der Notdienst (Nachtarbeit) steuerfrei vergütet werden müsste?

§7 des Bundesrahmentarifvertrages besagt zwar unter Absatz 4,
?
Die Notdienstbereitschaft entsprechend § 5 ist
? unbeschadet abweichender lohnsteuer- und
sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung ?
arbeitsrechtlich weder Mehrarbeit noch Nacht-,
Sonn- und Feiertagsarbeit.?

Die Verneinung bezieht sich meiner Meinung nach auf die prozentualen Aufschläge für die entsprechenden Nachtstunden z.B: ? ? Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr- 4Uhr?? 40 % Zuschlag des Grundlohns, welche durch die feststehenden Beträge der Spalte 2a / b und 3 im Tarifvertrag geregelt sind.

Daher müsste doch durch das EStG die Notdienstvergütung steuerfrei ausbezahlt werden?


Grüße

pharmafab