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Thema: PJ als "Zweitsausbildung" steuerlich geltend machen?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Franziska Hanke
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    PJ als "Zweitsausbildung" steuerlich geltend machen?

    Hallo,

    ist es möglich, Ausgaben während des PJ als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend zu machen?

    Meine Überlegung dazu: Generell ist dies ja nur möglich, wenn es sich um ein Zweistudium oder um eine Zweitausbildung handelt. Da ich während des PJ exmatrikuliert war, der Abschluss als Apotheker mit dem 3. Examen nichts mehr mit dem universitären Studiengang zu tun hat und von der Apothekerkammer organisiert wurde und der Abschluss mit dem 3. Examen auch nicht verpflichtend ist, würde ich die Zeit des PJ als "Weiterbildung" bezeichnen.

    Hat jemand Erfahrungen damit, ob man beim Finanzamt damit Erfolg haben könnte? Wenn ja, welche Unterlagen wären dazu als Beleg nötig?

    Vielen Dank schon einmal für die Antwort,

    Franziska Hanke

  2. #2
    Hallo Frau Hanke,
    ohne den Ausführungen der Experten hier im Forum vorgreifen zu wollen, hier meine kurze Einschätzung: Wenn Einkünfte erzielt werden (und dies ist ja aufgrund der Vergütung der PJ-Stelle der Fall), können auch Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Zweifelsfall ist der Pauschbetrag anzusetzen (ca. 1000€ pro Jahr).
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  3. #3
    Premium-User
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    falls Sie noch im PJ sind, hier mein immer wieder gegebneer Tipp:

    Ich habe im PJ AG2 bezogen.

    Das war ein reiner Zufall weil ich mich von der GEZ befreien lassen wollte.
    Das ging nicht, weil ich in Lohn und Brot stand.
    Als die nette Dame erfuhr WIE wenig ich eigentlich verdiene dachte sie erst ich sei wohngeldberechtigt.
    Dann korrigierte ich sie darauf dass das mein Bruttolohn sei, nicht mein Nettolohn.

    Dann hat sich mich durch die Instanzen von Raum zu Raum geschickt.

    Bundesausbildungsförderung ging nicht, weil keine Ausbildung, da im Rahmen des Studiums. Ich war aber ja exmatrikuliert, daher keine Studentin mehr.

    Irgendwann kam ich wieder mit allen (abgelehnten) anderen Anträgen im AG2-Zimmer an..... dann war man zuständig.

    Ich hatte geringen Lohn, stand aber (nachweislich, da 40 Stunden Woche) dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung und war somit ein klassischer "Aufstocker".



    Einfach mal versuchen, das kann eventuell deutlich mehr Erleichterung bringen als eine Steuerrückzahlung.

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