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Thema: Nicht-Normierte Packungen

  1. #31
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    Hallo!

    Wir haben in unserer Apotheke den Fall mit einer Verordnung von 2x100 St. Pradaxa 110mg.
    Laut Packungsgrößencheck des DAP ist die maximale Kenngröße (N(max)) 200St. Laut des neuen Dialogs des DAP gibt es sogar eine Arbeitsanweisung, nur leider lediglich mit der Aufteilung ober- und unterhalb der N(max). Wie verhält es sich denn aber nun, wenn genau eine Gesamtmenge von 200 St. verordnet wurde?

    Vielleicht kann uns jemand einen Ratschlag geben, wie man diesen Fall retaxsicher löst.
    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Viele Grüße

  2. #32
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Eichler,

    da haben Sie ja wirklich eine harte Nuss aufgetan.

    Es ist bekanntlich so, dass in einen existierenden N Bereich nicht hineingestückelt werden darf, d.h., dass Sie bei einer definierten N3 von 200 Stück nicht 2x100 stückeln dürfen (sonst droht Retaxgefahr).


    Ein Lösungsvorschlag, bei dem der Kunde 2x100 Tabletten erhalten kann:
    Bei einer Packungsgröße von 100 Stück handelt es sich um eine sogenannte "Alt N3". Hier kommt somit evtl. folgende Möglichkeit in Frage: Verordnet der Arzt z.B. 2x Pradaxa110 mg N3 (ohne Nennung der Stückzahl), müsste die Apotheke 2x 100 Stück liefern dürfen. Sichern Sie jedoch noch bei dem für Sie zuständigen Apothekerverband nach, denn bei einer Retax werden Sie sich dort Hilfe hohlen und da wäre es gut, wenn dieser Fall vorab mit dem Apothekerverband bereits abgeklärt ist.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (09.07.2014 um 20:25 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #33
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    Hallo Frau Noah,

    mittlerweile haben wir uns Ihren Vorschlag beim Verband anzurufen zu Herzen genommen. Dort versicherte man uns, dass man 2x100 St. Paradoxa 110mg ab-geben dürfte. Befindet sich die exakte Mengenverordnung wie in unserem Beispiel bei genau der N(max) wird das in den Unterscheidungsbereich "unterhalb der N(max)" eingeordnet. Da die Verordnungsmenge von insgesamt 200 St. nicht als Packungsgröße im Handel ist, können 2x100 St. abgegeben werden.

    Zur Sicherheit haben wir noch einen Vermerk auf das Rezept gemacht, dass es mit dem Apothekerverband so vereinbart ist. Ich denke, damit müssten wir auf der sicheren Seite sein.

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Viele Grüße

  4. #34
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Zitat Zitat von Daniela Bäumer Beitrag anzeigen
    ... wenn z.B. 2 x N2 mit Ausrufezeichen verordnet wäre.
    Dani
    Hallo zusammen,

    wenn eine reine Normgrößenverordnung (ohne Stückzahl) vorliegt, ist das Ausrufezeichen unnötig, da der Rahmenvertrag hier nur auf Stückzahlverordnungen abzielt.
    §6 (3) "Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel
    festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund
    der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch
    nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung
    darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen
    Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat."
    Gruß,
    C. Stackmann

  5. #35
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,
    der von Ihnen zitierte §6 bezieht sich allerdings auf den Fall, dass die größte Messzahl überschritten wird.
    Mit 2x 100 Pradaxa liegt Frau Eichler jedoch genau im N3-Bereich.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #36
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Noah,

    das kommt davon, wenn man in Eile ist ;-) Danke, daß Sie das rausgefischt haben!
    Stimmt natürlich, Nmax sind hier ja 200 Stück, also genau N3. Da zieht natürlich das Stückeln in den N- Bereich. Und leider ist das ja nicht erlaubt. Egal, ob es eine 200er Packung gibt, oder nicht.

    Wenn der Verband das anders sieht, kann man sich sicher auf den berufen.

    Aber eines verstehe ich nicht: Sie schrieben "Hier kommt somit evtl. folgende Möglichkeit in Frage: Verordnet der Arzt z.B. 2x Pradaxa110 mg N3 (ohne Nennung der Stückzahl), müsste die Apotheke 2x 100 Stück liefern dürfen."
    Also darf ich hier 2x100, aber auch 2x200 abgeben (wenn es eine 200er gäbe)?


    Gruß und schönen Feierabend,

    C. Stackmann

  7. #37
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,
    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    Aber eines verstehe ich nicht: Sie schrieben "Hier kommt somit evtl. folgende Möglichkeit in Frage: Verordnet der Arzt z.B. 2x Pradaxa110 mg N3 (ohne Nennung der Stückzahl), müsste die Apotheke 2x 100 Stück liefern dürfen."
    Jetzt haben Sie mich aber nur halb zitiert. Sooo macht es natürlich keinen Sinn
    Der wichtigste Punkt hierbei -und den hatte ich extra fett gedruckt- ist die Tatsache der Alt-N3 (siehe Erklärung hierzu oben).



    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    Also darf ich hier 2x100, aber auch 2x200 abgeben (wenn es eine 200er gäbe)?
    Nein, natürlich nicht. Die Antworten beziehen sich natürlich nur auf den von Frau Eichler beschriebenen Fall, dass Nmax =200, aber keine 200 im Handel.

    Ihnen auch einen schönen Feierabend.
    Viele Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (14.07.2014 um 18:52 Uhr) Grund: Tippfehler
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #38
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Guten Abend Frau Noah,

    Irgendwie ist neute nicht mein Tag

    Einverstanden, daß ich auch noch nach der alten Packungsgrößenverordnung abgeben kann. Am einfachsten wäre, sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen, denke ich.

    Gruß und jetzt aber wirklich schönen Feierabend!
    C. Stackmann

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