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Thema: Nicht-Normierte Packungen

  1. #21
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    Hallo, Frau Stock,

    ich glaube, da vertun Sie sich: es gibt KEINE 20 Tbl. mehr von Voltaren dispers, sondern nur noch 30 Tbl. als N2. Wenn die größte Normgröße nicht überschritten wird (N3 meines Wissens hier 95 - 100 Tbl.), die verordnete Menge nicht in eine Normgröße paßt, dann muß die exakte Menge abgegeben werden, also stückeln mit 3x30 Tbl. - so würde ich es machen.

    Grüße

    Fullenixe

  2. #22
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    Vielen Dank. Ja meinte die 30 Tbl.

    MfG Katharina Stock

  3. #23
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    Ich hätte auch eine Frage, ich habe eine Verordnung über Clindamycin 300 3xtäglich für 4 Wochen, d.h. die Person bräuchte 84 Tabletten. Kann ich da mit 60 und 2x12 stückeln, obwohl 2x12 teurer als 30 sind? Mit 90 würde ich doch die verordnete Menge überschreiten

  4. #24
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    Zitat Zitat von Astrid Bräutigam Beitrag anzeigen
    Ich hätte auch eine Frage, ich habe eine Verordnung über Clindamycin 300 3xtäglich für 4 Wochen, d.h. die Person bräuchte 84 Tabletten. Kann ich da mit 60 und 2x12 stückeln, obwohl 2x12 teurer als 30 sind? Mit 90 würde ich doch die verordnete Menge überschreiten
    Ich denke, sie dürfen nur eine 60 Stück (= N3) abgeben! Und für die restlichen 24 muss sich der Patient ein neues Rezept holen, da wir ja nur bis zur größten verfügbaren Normpackung stückeln dürfen und darüber nur vielfache der größten verfügbaren Packung abgeben dürfen.

    Außer der Arzt macht ein "!" auf das Rezept um kenntlich zu machen, dass genau 84 Stück benötigt werden *grübel*

  5. #25
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    Ja, das stimmt. Danke! Ich hatte auch überlegt, ob ich 3x30 abgeben kann, wegen dem Vielfachen von 30, aber Ihre Lösung klingt plausibler!

  6. #26
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    Zitat Zitat von Eva Kirmaier Beitrag anzeigen
    und darüber nur vielfache der größten verfügbaren Packung abgeben dürfen.
    Ganz genau, so ist es! Wenn, dann geht oberhalb der größten Stückzahl nur die Mehrfachabgabe der größten Packung (man kann sich darüber hinaus nichts zusammenstücken). Stückelung geht nur in Ausnahmefällen unterhalb der größten Messzahl.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #27
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    Hallo, wir haben auch eine Unklarheit in folgendem Bsp.:


    100 Stck. N3 Pradaxa wurden verordnet. Zur Auswahl stehen aber nur die 10er, 30er oder 60er Packung. Welche 150 mg Packung der Kapseln kann abgegeben werden ? Danke.

  8. #28
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    in der bisherigen Packungsgrößenverordnung waren in der Anlage für den Wirkstoff Dabigatran folgende Normpackungen festgelegt: N1 = 10 St., N2 = 30 St., N3 = 60 St. Dadurch war dies eine klare Sachen, denn eine Verordnung über N3 bedeutete hier, es durften maximal 60 St. beliefert werden. Die Mengenangabe von 100 St. lag oberhalb der Nmax. und war somit nicht abgabefähig.
    Mit der neuen Packungsgrößenverordnung vo 18.06.2013, welche zum 01.07. gültig ist, wurden diese Anlagen aufgehoben. Nun gilt, dass die N3 eine Packungsgröße ist, die der Behandlungsdauer von 100 Tagen entspricht. Bei Dabigratan variiert allerdings die Dosierung, so dass hier über den Arzt zu erfragen wäre, ob die 100 St. Packung dieser Dauer entspricht. Damit wäre dann rein rechtlich die 100 St. Packung abgabefähig. Dies heißt aber nicht, dass die Krankenkasse dies ohne Retaxierung akzeptiert, denn der Hersteller hat hier keine N3 - Größe sondern "keine Angabe" hinterlegt.
    Schwierige Entscheidung.
    Hat einer der übrigen Moderatoren eine Idee hierzu oder gibt es bereits Informationen aus den LAVs?

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  9. #29
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Schröder,
    hallo Fachschaft Mainz
    Zitat Zitat von Elke Schröder Beitrag anzeigen
    Hat einer der übrigen Moderatoren eine Idee hierzu oder gibt es bereits Informationen aus den LAVs?
    Aktuell gibt es noch keinen "Fahrplan" hierzu. Nach Streichung der Anlagen der PackungsV soll die N1 für eine Therapiedauer bis zu 10 Tagen, N2 für 30 Tage, N3 für 3 Monate ausreichen. Eine Stellungnahme des DAV wird zu Mitte Juli erwartet.

    Ich frage mich, wie die Einteilung ablaufen soll, wenn z.B. Pantoprazol 20 mg N3 verordnet sind. Wird dann davon ausgegangen, dass eine täglich genommen wird? Dann müsste die N3 90 bis 100 Stück enthalten. Manche Patienten erhalten jedoch 2x tägl 20 mg, demnach, müsste die N3 dann 200 Stück enthalten.
    Bevor wir uns hier den Kopf zerbrechen, sollten wir allerdings die Bekanntgabe des DAV abwarten!

    Es wird wohl eine Übergangsfrist für Altpackungen geben.

    @ Fachschaft Mainz: Damit Sie eine verlässliche Auskunft an die Apotheke weitergeben können, empfehle ich Ihnen beim LAV RLP nachzufragen, wie es in Rheinland-Pfalz gehandhabt wird, da der LAV RLP dann auch immer Falle einer späteren Retaxation Ihr Ansprechpartner sein wird.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  10. #30
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    Hallo, schonmal Vielen Dank ! - Uns war gar nicht bewußt, das es eine so aktuelle (Juli) "Neuerung" betrifft. VG

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