Hallo,
in der Gruppe der Parkinsonmittel gibt es noch die Dopaminagonisten, ich denke es müsste darunter fallen. Hier gilt:
Dopaminagonisten N1: 30 N2:60 N3:200
Wenn diese Gruppe zutrifft, müsste es bei Stückzahlverordnung abgabefähig sein.
Viele Grüße
Adrian Gröhner
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