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Thema: Nicht-Normierte Packungen

  1. #1
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    Nicht-Normierte Packungen

    Hallo,

    was kann ich abgeben, wenn auf einem Rezept eine konkrete Stückzahl (ohne N-Kennzeichnung) eines Arzneimittels verordnet wurde.
    Muss die verordnete Stückzahl im Bereich der N-Kennzeichnung liegen oder darf ich auch nicht normierte Packungen abgeben, die die verordnete Stückzahl enthalten.
    Wir sind uns da in der Apotheke nicht ganz einig.

    Freundliche Grüße
    Heidi K.

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo Frau Kraft,

    damit Sie sich in Zukunft in der Apotheke alle einig sind, empfehle ich folgende Arbeitshilfe des DAP auszudrucken und für alle "Abgebenden" sichtbar aufzuhängen ...
    http://www.dapdialog.de/011

    Daraus ergibt sich dann, wie Sie vorgehen müssen.

    Lieben Gruß,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
    Premium-User
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    Ein Kassenrezept über Zopiclon 7,5 mg 50 Stück.
    Die Normgröße N1 sind 10 Tabletten, N2 sind 20 Tabletten. Es gibt keine N3.
    Man darf ja auch mehr als 20 Stück abgeben, wenn z.B. 2 x N2 mit Ausrufezeichen verordnet wäre.
    Aber meine Frage: wie ist das bei 50 Stück mit Ausrufezeichen? Darf man dann zweimal 20 Stück und einmal 1 Stück beliefern?

    Dani

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Bäumer,
    Zitat Zitat von Daniela Bäumer Beitrag anzeigen
    Darf man dann zweimal 20 Stück und einmal 1 Stück beliefern?
    Ganz klares NEIN. Sie bewegen sich hier, wie Sie sehr schön herausgestellt haben, oberhalb der größten Packungsgröße. Somit dürfen Sie (bei Ausrufezeichen oder anderer Kenntlichmachung) ein Vielfaches der größten Packung abgeben. Folglich dürfen Sie in dem von Ihnen geschilderten Fall 2 x 20 Stück beliefern.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Bäumer,

    wie schon Frau Noah schreibt, dürfen sie für den beschriebenen Fall nur 2 x 20 abgeben. Das von Ihnen beschriebene Stückeln wäre nur erlaubt, wenn es eine N3 Packung mit z.B, 100 St. gäbe, aber eben keine 50 St und der Arzt ausdrücklich 50 St. (!) verordnet.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  6. #6
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    Hallo,

    wir sind uns bei einer Verordnung zu Lasten der Techniker Krankenkasse nicht sicher:

    Dytide H, Mibe 90 St (mit aut-idem Kreuz)

    Unser Computersystem führt für die Packung als "keine Angabe", also ohne eigene Normgröße, gleichzeitig handelt es sich um die größte auf dem Markt verfügbare Packung.
    Können wir die 90Stück Packung auf dem Rezept beliefern?
    Die oben angegebene Arbeitshilfe haben wir zu Hilfe genommen, aber es herrscht Uneinigkeit über den Begriff "Amnog-Normbereich".

    Vielen Dank

    S. Ostlender

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Klare Sache

    Hallo Frau Ostlender,
    Zitat Zitat von Sabine Ostlender Beitrag anzeigen
    Die oben angegebene Arbeitshilfe haben wir zu Hilfe genommen, aber es herrscht Uneinigkeit über den Begriff "Amnog-Normbereich".
    Begriffserklärung: Sie finden in der Packungsgrößenverordnung Normgrößen (N1, N2, N3). Diese Normgrößen haben sich durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz geändert.


    Zitat Zitat von Sabine Ostlender Beitrag anzeigen
    Dytide H, Mibe 90 St (mit aut-idem Kreuz)
    Können wir die 90Stück Packung auf dem Rezept beliefern?
    Ganz klar: ja!
    Wie man auf diese Aussage kommt? Sie gehen folgendermaßen vor:

    Sie nehmen die Packungsgrößenverordnung zur Hand, schlagen Anlage 1 auf (dort stehen die Tabletten) und blättern vor zu den Diuretika. Dort finden Sie die Kombination Hct+Triamteren mit den Normgrößen; N3= 100 Stück.
    N3 hat bekanntlichermaßen eine Spannbreite von -5%, das heißt in diesem Fall alle Packungen, die als Diuretikum die Kombination Hct und Triamteren enthalten und zwischen 95 und 100 Tabletten enthalten, sind dem N3 Normgrößenbereich zuzuordnen. Ihre Software meldet somit völlig richtig, dass es sich nicht um eine Normgröße handelt. Da sie sich aber unterhalb der größten Messzahl (hier 100) bewegen, ist das Arzneimittel erstattungsfähig und was der aut idem Ausschluss bedeutet wissen Sie ja auch
    Ich hoffe, alle Unklarheiten sind beseitigt, scheuen Sie sich aber bitte nicht nachzufragen, wenn es weitere Fragen gibt.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Ostlender,

    für Dytide H ist laut Packungsgrößenverordnung die größte Normpackung mit N3 = 100 St. festgelegt. Eine Stückzahlverordnung mit 90 Stück liegt also auf jedem Fall unterhalb der Höchstmenge und hatte vor dem Ändern der Packungsgrößenverordnung eine Normapackungsgröße.
    Gemäß AMNOG gilt nun, dass bei einer reinen Stückzahlverordnung diese auch maßgeblich für die Rabattvertragssuche ist. In ihrem Fall hat der Arzt aber "aut-idem" angekreuzt, so dass sie die 90 St. abgeben dürfen.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  9. #9
    Premium-User
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    Hallo,
    ich hätte auch nochmal eine Frage zu den Normgrößen.
    Wir haben in der Apotheke ein Rezept beliefert mit folgender Verordnung:
    Neupro 6mg/24h Pft 84St
    Jetzt haben wir das Rezept vom Rechenzentrum zurückbekommen, weil die Packung keine Normgröße hat. Ich dachte, man kann die Packung so beliefern, wenn eine genaue Stückzahl verordnet ist. Können Sie mir hier weiterhelfen und eventuell einen Lösungsvorschlag geben.
    Vielen Dank!
    Kathrin

  10. #10
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Markert,
    um zu entscheiden, ob Sie 84 Stk beliefern dürfen, ist ein Blick in die Packungsgrößenverordnung nötig.

    Allerdings finde ich die Stückzahl für Neupro nicht. Zugelassen ist das Präparat bei Rest-Less-Leg Syndrom.
    In Anlage 5 "Dermatika und Topika zur lokalen oder systemischen Anwendung"
    finden Sie unter " 5. Pflaster"
    als einziges was einigermaßen passt "Parkinsonmittel"
    N1 7 Stück
    N2 28 Stück
    N3 56 Stück

    Allerdings ist es zwar ein Dopamin-Agonist, aber in diesem Fall eigentlich kein Parkinsonmittel.

    So wie es aussieht, gilt diese Stückzahl dennoch zur Bestimmung der Normgröße (ich sehe zumindest nichts, was besser zu Neupro passt), und somit ist die größte Stückzahl, die sie (ohne !-Zeichen) zu Lasten der GKV abgeben dürfen 56.

    Jetzt kommt die Ausnahme!
    (1a) Bei einer Absenkung der Messzahl für die jeweils größte auf Grund dieser Verordnung bezeichnete Packungsgröße gilt für Fertigarzneimittel, die bereits vor der Absenkung der maßgeblichen Messzahl in den Verkehr gebracht wurden und deren Packungsinhalte die jeweils größte auf Grund dieser Verordnung bezeichnete Packungsgröße auf Grund der Absenkung der Messzahl übersteigen würden, für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dem jeweiligen Inkrafttreten der Absenkung die vor dem Inkrafttreten der Änderung zuletzt maßgebliche Messzahl fort.
    Steht auf der Packung mit 84 Stück noch N3 drauf?

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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