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Thema: Nicht-Normierte Packungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nicht-Normierte Packungen

    Hallo,

    was kann ich abgeben, wenn auf einem Rezept eine konkrete Stückzahl (ohne N-Kennzeichnung) eines Arzneimittels verordnet wurde.
    Muss die verordnete Stückzahl im Bereich der N-Kennzeichnung liegen oder darf ich auch nicht normierte Packungen abgeben, die die verordnete Stückzahl enthalten.
    Wir sind uns da in der Apotheke nicht ganz einig.

    Freundliche Grüße
    Heidi K.

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo Frau Kraft,

    damit Sie sich in Zukunft in der Apotheke alle einig sind, empfehle ich folgende Arbeitshilfe des DAP auszudrucken und für alle "Abgebenden" sichtbar aufzuhängen ...
    http://www.dapdialog.de/011

    Daraus ergibt sich dann, wie Sie vorgehen müssen.

    Lieben Gruß,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
    Premium-User
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    Ein Kassenrezept über Zopiclon 7,5 mg 50 Stück.
    Die Normgröße N1 sind 10 Tabletten, N2 sind 20 Tabletten. Es gibt keine N3.
    Man darf ja auch mehr als 20 Stück abgeben, wenn z.B. 2 x N2 mit Ausrufezeichen verordnet wäre.
    Aber meine Frage: wie ist das bei 50 Stück mit Ausrufezeichen? Darf man dann zweimal 20 Stück und einmal 1 Stück beliefern?

    Dani

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Bäumer,
    Zitat Zitat von Daniela Bäumer Beitrag anzeigen
    Darf man dann zweimal 20 Stück und einmal 1 Stück beliefern?
    Ganz klares NEIN. Sie bewegen sich hier, wie Sie sehr schön herausgestellt haben, oberhalb der größten Packungsgröße. Somit dürfen Sie (bei Ausrufezeichen oder anderer Kenntlichmachung) ein Vielfaches der größten Packung abgeben. Folglich dürfen Sie in dem von Ihnen geschilderten Fall 2 x 20 Stück beliefern.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Zitat Zitat von Daniela Bäumer Beitrag anzeigen
    ... wenn z.B. 2 x N2 mit Ausrufezeichen verordnet wäre.
    Dani
    Hallo zusammen,

    wenn eine reine Normgrößenverordnung (ohne Stückzahl) vorliegt, ist das Ausrufezeichen unnötig, da der Rahmenvertrag hier nur auf Stückzahlverordnungen abzielt.
    §6 (3) "Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel
    festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund
    der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch
    nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung
    darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen
    Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat."
    Gruß,
    C. Stackmann

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Bäumer,

    wie schon Frau Noah schreibt, dürfen sie für den beschriebenen Fall nur 2 x 20 abgeben. Das von Ihnen beschriebene Stückeln wäre nur erlaubt, wenn es eine N3 Packung mit z.B, 100 St. gäbe, aber eben keine 50 St und der Arzt ausdrücklich 50 St. (!) verordnet.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  7. #7
    Premium-User
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    Hallo,

    wir sind uns bei einer Verordnung zu Lasten der Techniker Krankenkasse nicht sicher:

    Dytide H, Mibe 90 St (mit aut-idem Kreuz)

    Unser Computersystem führt für die Packung als "keine Angabe", also ohne eigene Normgröße, gleichzeitig handelt es sich um die größte auf dem Markt verfügbare Packung.
    Können wir die 90Stück Packung auf dem Rezept beliefern?
    Die oben angegebene Arbeitshilfe haben wir zu Hilfe genommen, aber es herrscht Uneinigkeit über den Begriff "Amnog-Normbereich".

    Vielen Dank

    S. Ostlender

  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Klare Sache

    Hallo Frau Ostlender,
    Zitat Zitat von Sabine Ostlender Beitrag anzeigen
    Die oben angegebene Arbeitshilfe haben wir zu Hilfe genommen, aber es herrscht Uneinigkeit über den Begriff "Amnog-Normbereich".
    Begriffserklärung: Sie finden in der Packungsgrößenverordnung Normgrößen (N1, N2, N3). Diese Normgrößen haben sich durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz geändert.


    Zitat Zitat von Sabine Ostlender Beitrag anzeigen
    Dytide H, Mibe 90 St (mit aut-idem Kreuz)
    Können wir die 90Stück Packung auf dem Rezept beliefern?
    Ganz klar: ja!
    Wie man auf diese Aussage kommt? Sie gehen folgendermaßen vor:

    Sie nehmen die Packungsgrößenverordnung zur Hand, schlagen Anlage 1 auf (dort stehen die Tabletten) und blättern vor zu den Diuretika. Dort finden Sie die Kombination Hct+Triamteren mit den Normgrößen; N3= 100 Stück.
    N3 hat bekanntlichermaßen eine Spannbreite von -5%, das heißt in diesem Fall alle Packungen, die als Diuretikum die Kombination Hct und Triamteren enthalten und zwischen 95 und 100 Tabletten enthalten, sind dem N3 Normgrößenbereich zuzuordnen. Ihre Software meldet somit völlig richtig, dass es sich nicht um eine Normgröße handelt. Da sie sich aber unterhalb der größten Messzahl (hier 100) bewegen, ist das Arzneimittel erstattungsfähig und was der aut idem Ausschluss bedeutet wissen Sie ja auch
    Ich hoffe, alle Unklarheiten sind beseitigt, scheuen Sie sich aber bitte nicht nachzufragen, wenn es weitere Fragen gibt.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  9. #9
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Ostlender,

    für Dytide H ist laut Packungsgrößenverordnung die größte Normpackung mit N3 = 100 St. festgelegt. Eine Stückzahlverordnung mit 90 Stück liegt also auf jedem Fall unterhalb der Höchstmenge und hatte vor dem Ändern der Packungsgrößenverordnung eine Normapackungsgröße.
    Gemäß AMNOG gilt nun, dass bei einer reinen Stückzahlverordnung diese auch maßgeblich für die Rabattvertragssuche ist. In ihrem Fall hat der Arzt aber "aut-idem" angekreuzt, so dass sie die 90 St. abgeben dürfen.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  10. #10
    Premium-User
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    Hallo,
    ich hätte auch nochmal eine Frage zu den Normgrößen.
    Wir haben in der Apotheke ein Rezept beliefert mit folgender Verordnung:
    Neupro 6mg/24h Pft 84St
    Jetzt haben wir das Rezept vom Rechenzentrum zurückbekommen, weil die Packung keine Normgröße hat. Ich dachte, man kann die Packung so beliefern, wenn eine genaue Stückzahl verordnet ist. Können Sie mir hier weiterhelfen und eventuell einen Lösungsvorschlag geben.
    Vielen Dank!
    Kathrin

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