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Thema: Verschreibungspflicht Tübinger Nasensalbe

  1. #1
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    Verschreibungspflicht Tübinger Nasensalbe

    Guten Tag!

    Uns liegt eine Verschreibung auf Kassenrezept für einen Erwachsenen vor über die Rezeptur "Tübinger Nasensalbe"

    Hydrocortison 0,025g (=0,05%)
    Otriven Lösung 0,1% 2,5g
    Vitamin-A-Palmitat 1.000.000 I.E.
    Salbeiöl 5 gtt.
    Bepanthen-Salbe 40,0g
    Olivenöl ad 50,0g

    Wir sind uns unsicher, ob es sich um eine Rx-Rezeptur handelt und es somit Schwierigkeiten bei der Erstattung geben könnte.
    Eine Hydrocortison-Anwendung auf Schleimhäute (Nase) würde für Rx sprechen. Ebenso Retinol - innere Anwendung ausgenommen aus der Verschreibungspflicht bis zu 10.000 I.E. (was einer Tagesdosis der Nasensalbe von 0,5g entsprechen würde).
    Die HNO-Ärzte handhaben es auch unterschiedlich - manche verordnen nur Privat, andere auf Kassenrezept ...
    Wir bitten um eine Einschätzung Ihrerseits.

    Vielen Dank und liebe Grüße aus Kassel
    Jan Ellebrecht, Apotheker

  2. #2
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    Hallo,

    Hydrocortison laut AMVV, ausgenommen zum äußeren Gebrauch, ist rezeptpflichtig.
    (AMMVV: "Unter äußerem Gebrauch im Sinne dieser Übersicht ist die Anwendung auf Haut, Haaren oder Nägeln zu
    verstehen.")
    Vielleicht sind die Ärzte seitens der KVen angehalten, die Wirtschaftlichkeit bei Rezepturen im Blick zu behalten
    (2 Fertigpräparate als Rezepturbestandteil).

    Mit kollegialen Grüßen

  3. #3
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    Hallo,

    ich sehe das ähnlich wie Kollege Lange. Die AMVV schreibt:
    Hydrocortison und seine Ester
    – ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebrauch

    a) in einer Konzentration bis zu 0,25% Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base und in Packungsgrößen bis zu 50 g, sowie
    b) in einer Konzentration von über 0,25 bis zu 0,5% Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base und in Packungsgrößen bis zu 30 g zur kurzzeitigen (maximal zwei Wochen andauernden) äußerlichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen,
    Mit der verordneten Größe von 50g liegen Sie eindeutig wieder im verschreibungspflichtigen Bereich - also kein Problem für die Abrechnung zu Lasten der GKV!
    Dass die HNO-Ärzte mal so und mal so verordnen, hängt u. U. auch mit der Indikation zusammen (postoperativ, CPAP-Nasenpflege, etc.).

    Herzliche Grüße ins Rondell nach Kassel
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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  4. #4
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    Vielen Dank liebe Kollegen

    Dann können wir die rosa Rezepte also mit gutem Gewissen in die graue Kiste packen!

    Viele Grüße
    Jan Ellebrecht

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Ellebrecht,
    der Beitag ist nun gut drei Wochen alt, ich möchte das Thema dennoch erneut aufgreifen.

    Zitat Zitat von Thomas Lange Beitrag anzeigen
    Hydrocortison laut AMVV, ausgenommen zum äußeren Gebrauch, ist rezeptpflichtig.
    (AMMVV: "Unter äußerem Gebrauch im Sinne dieser Übersicht ist die Anwendung auf Haut, Haaren oder Nägeln zu
    verstehen.")
    Ihre Rezeptur soll in der Nase angewendet werden, richtig? Nasal ist nicht dermal. Demnach handelt es sich um eine verschreibungspflichtige Rezeptur, die somit zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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