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Thema: Notdienst am Samstag-Arbeitszeit?

  1. #1
    Premium-User
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    Notdienst am Samstag-Arbeitszeit?

    Liebe Kollegen,

    ich habe an einem Samstag von 8:00 - 21:00 Notdienst gemacht und wurde danach abgelöst.
    Regulär haben wir samstags von 9:00 - 12:30 geöffnet.
    Dieser "Notdienst" wird mir nicht vergütet, sondern ich bekomme Freizeitausgleich.
    Wie viele Stunden darf ich anrechnen?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Skarabäus,
    als Notdienst gilt die Zeit, in der die Apotheke außerhalb der Öffnungszeiten notdienstbereit und entsprechend gekennzeichnet ist.
    Der BRTV sieht eine Vergütung / Freizeit für die Notdienstbereitschaft in der Nacht von 18.30 - 22.00 Uhr (3,5 Stunden Freizeit) und von 22.00 - 08.00 Uhr(5,5 Stunden Freizeit) vor. Zeiten, die hier nicht genannt sind, werden nach § 17 Abs. 2 BRTV (Stundenlohn ohne Zuschlag, bzw. reguläre Stunden) vergütet oder in Freizeit abgegolten.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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