Liebe Kollegen,
ich habe an einem Samstag von 8:00 - 21:00 Notdienst gemacht und wurde danach abgelöst.
Regulär haben wir samstags von 9:00 - 12:30 geöffnet.
Dieser "Notdienst" wird mir nicht vergütet, sondern ich bekomme Freizeitausgleich.
Wie viele Stunden darf ich anrechnen?
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