Hallo Skarabäus,
als Notdienst gilt die Zeit, in der die Apotheke außerhalb der Öffnungszeiten notdienstbereit und entsprechend gekennzeichnet ist.
Der BRTV sieht eine Vergütung / Freizeit für die Notdienstbereitschaft in der Nacht von 18.30 - 22.00 Uhr (3,5 Stunden Freizeit) und von 22.00 - 08.00 Uhr(5,5 Stunden Freizeit) vor. Zeiten, die hier nicht genannt sind, werden nach § 17 Abs. 2 BRTV (Stundenlohn ohne Zuschlag, bzw. reguläre Stunden) vergütet oder in Freizeit abgegolten.
Viele Grüße
Martin Hassel
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