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Thema: PKA im HV!

  1. #1
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    PKA im HV!

    Hallo,
    zurzeit gibt es bei mir so einige Rechtsfragen. Schlimm, dass es in sovielen Apotheken so verkehrt läuft.

    Bei uns steht die PKA regelmäßig (jeden Tag) im HV.
    Ich bin die Filialleitung, es geht nun schon soweit, dass ich Samstag mit ihr alleine in der Apotheke arbeite.
    Bei 200 Kunden bin auf sie angewiesen, als 2. Kraft, sonst gibt es ein Chaos mit den Kunden und die sind genervt,
    wenn ich alleine bediene. Kann ich mich dagegen wehren? Muss ich das mitmachen? Ich bin doch nachher die, die Ärger bekommt.
    Geändert von kris (22.07.2015 um 11:51 Uhr)

  2. #2
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    Hallo,

    prinzipiell ist es so, dass PKA durchaus in den Handverkauf dürfen. Begrenzt ist aber, was sie verkaufen dürfen! Dazu gehört z. B. das Randsortiment, Kosmetik, Babynahrung, etc. Allerdings darf sie KEINE apothekenpflichtigen / rezeptpflichtigen Arzneimittel abgeben und sie kann und darf auch nicht dazu beraten. Sie können die Mitarbeiterin also dazu "abstellen", die Abgabe von Arzneimitteln vorzubereiten (Rp. eingeben, AM raussuchen), aber der Abgabevorgang ist dem pharmazeutischen Personal vorbehalten. Gerade an Samstagen sind durchaus auch mal die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden unterwegs und überprüfen, ob alles rechtens ist.
    Als Filialleitung sind sie dafür verantwortlich, dass das Personal nur entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt wird. Also sollten Sie die Personalplanung für Ihre Apotheke entsprechend vornehmen.

    M. f. G.
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    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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  3. #3
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    Zitat Zitat von kris Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Muss ich das mitmachen? Ich bin doch nachher die, die Ärger bekommt.

    Sie arbeiten in einem Beruf, in dem es quasi keine Arbeitslosigkeit gibt und Vollzeitkräfte Mangelware sind.

    Sie müssen gar nichts.

    Schon gar nicht wenn sie als Fillialeitung zwar voll verantwortlich sind, aber anscheinend nicht einmal Einfluss auf den Dienstplan haben.
    In einer Apotheke in der Samstags bei 200 Kunden nur zwei Personen arbeiten von denen die Apothekerin nicht einmal ihre gesetzlich vorgeschrieben Mittagspause machen kann.

  4. #4
    Premium-User Avatar von Thomas Herberger
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    Freiverkäufliche AM sind ebenfalls tabu - in der Apotheke ist die Abgabe von AM jeglicher Art eine pharmazeutische Tätigkeit. Und diese ist dem pharmazeutischen Personal vorbehalten.
    Bei Aldi, DM und Co dürfte sie hingegen freiverkäufliche AM abgeben.

  5. #5
    Bedauerlicher Weise habe ich diese Diskussion erst jetzt gelesen.

    Aus meiner Sicht als Überwachungsapotheker neige ich in dem hier geschilderten Fall zu der Auffassung, dass die Filialleitung in diesem Fall besser beraten wäre, in diesem Filialverbund nicht weiter tätig zu sein.

    Die Filialleitung trägt natürlich wie der Apothekenleiter auch, die volle Verantwortlichkeit für die Belange und Vorgänge in der von ihr geleiteten Apotheke.
    Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass die Kunden nicht ausrechend beraten werden können.
    Wenn die Beratung unzureichend ist und dadurch bedingt, der Patient einen Schaden erleidet oder es zu einer Falschabgabe mit Körperverletzung und im schlimmsten Fall mit Todesfolge kommt, wird kein Richter Nachsicht üben.
    Im vorliegenden Fall wäre für einen Juristen davon auszugehen, dass eine mögliche Schädigung von Dritten (hier: Patienten) billigend in Kauf genommen wird.
    Denn eins ist klar: Die Abgabe von Arzneimitteln durch die PKA ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit - sowohl für den Apotheker, als auch für die PKA.
    Im Worst-Case-Szenario geht es jedoch dann um Straftaten. Üblicher Weise würde dann wohl auch gegen Apotheker und PKA ermittelt.

    Jedem kann es passieren, dass mal etwas Falsches abgegeben wird (ist mir früher auch schon passiert); hier ist es aber so, dass man davon ausgehen muss, dass solchen Fehlern geradezu Vorschub geleistet wird.

    Zudem muss man sich im oben geschilderten Fall ja nun auch fragen, was läuft in der Apotheke noch so alles schief.

    Guter Rat: Dafür kann und sollte man den Kopf nicht hinhalten. Man muss bekannter Maßen auch am nächsten Morgen noch in den Spiegel sehen können.

    Beste Grüße

    Hans-Ulrich Thielmann

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