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Bedauerlicher Weise habe ich diese Diskussion erst jetzt gelesen.
Aus meiner Sicht als Überwachungsapotheker neige ich in dem hier geschilderten Fall zu der Auffassung, dass die Filialleitung in diesem Fall besser beraten wäre, in diesem Filialverbund nicht weiter tätig zu sein.
Die Filialleitung trägt natürlich wie der Apothekenleiter auch, die volle Verantwortlichkeit für die Belange und Vorgänge in der von ihr geleiteten Apotheke.
Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass die Kunden nicht ausrechend beraten werden können.
Wenn die Beratung unzureichend ist und dadurch bedingt, der Patient einen Schaden erleidet oder es zu einer Falschabgabe mit Körperverletzung und im schlimmsten Fall mit Todesfolge kommt, wird kein Richter Nachsicht üben.
Im vorliegenden Fall wäre für einen Juristen davon auszugehen, dass eine mögliche Schädigung von Dritten (hier: Patienten) billigend in Kauf genommen wird.
Denn eins ist klar: Die Abgabe von Arzneimitteln durch die PKA ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit - sowohl für den Apotheker, als auch für die PKA.
Im Worst-Case-Szenario geht es jedoch dann um Straftaten. Üblicher Weise würde dann wohl auch gegen Apotheker und PKA ermittelt.
Jedem kann es passieren, dass mal etwas Falsches abgegeben wird (ist mir früher auch schon passiert); hier ist es aber so, dass man davon ausgehen muss, dass solchen Fehlern geradezu Vorschub geleistet wird.
Zudem muss man sich im oben geschilderten Fall ja nun auch fragen, was läuft in der Apotheke noch so alles schief.
Guter Rat: Dafür kann und sollte man den Kopf nicht hinhalten. Man muss bekannter Maßen auch am nächsten Morgen noch in den Spiegel sehen können.
Beste Grüße
Hans-Ulrich Thielmann
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