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Thema: Betriebliche Gründe

  1. #1
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    Betriebliche Gründe

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu betrieblichen Gründen.

    Wenn man seinen Resturlaub aufgrund einer Kündigung nicht bekommt, weil es heißt aus betrieblichen Gründen kann der Urlaub nur ausbezahlt werden.
    Was zählt dazu?

    Wenn grundsätzlich das ganze Jahr ein Personalmangel herrscht um Personalkosten zu sparen, ist es ja klar, dass es zum Engpass kommt, wenn einer kündigt. Ist es dann rechtens den Urlaub auszubezahlen? Bei uns wird das bei jedem Mitarbeiter so gemacht.

    Wenn natürlch 2 Mitarbeiter von 3en erkrankt sind, ist das verständlich.

    Wieviele Mitarbeiter müssen krank sein/ im Urlaub sein, damit sowas in Odnung geht..vor allem, wie ist es in einem Filialbund? Wie seht es mit der Mitarbeit der Chefin aus?

  2. #2
    Premium-User
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    Es gibt keine konkrete Definition für die Menge der fehlenden Mitarbeiter. Was ja auch Sinn macht, denn eine Dorfapotheke lässt sich unter Umständen von Leiter und PKA noch problemlos wuppen, mitten in der Fußgängerzone sieht das anders aus.

    Wichtig ist, dass es sich um wirklich dringende Belange handeln muss. Störungen sind nicht ausreichend, denn denen muss der Chef durch entsprechende Personalplanung entgegenwirken.


    Ein das ganze Jahr bestehender Personalmangel ist imho nicht Problem des Arbeitnehmers sondern des Arbeitgebers.

    Gibt es denn keine Möglichkeit der Einigung? Halb Urlaub, halb ausbezahlen?

  3. #3
    Premium-User
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    Hallo,

    es ging mir auch mehr um die Sache:
    Aus betrieblichen Gründen wird mir mein Urlaub gestrichen, ich soll Überstunden leisten. Zudem kommt noch, dass ich keinen Resturlaub bekomme. Die Chefin selbst fährt aber ins lange We und nächste Woche in den Urlaub. Pta ist mind. die nächsten 6-8 Wochen krank, da könnte man ja mal bei Belu oder Approtime anrufen, aber da wird sich geweigert.
    Bei knapp 160 Überstunden muss doch mal Schluß sein mit der Verpflichtung Überstunden zu machen.

  4. #4
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    Die richtigen Konsequenzen aus der Situation haben Sie ja mit Ihrer Kündigung bereits gezogen

    In der Sache haben Sie recht. Das geht so nicht.

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