Gute Tag.
Seit dem 1.7.15 soll laut AMVV der volle Name des Arztes und die Telefonnummer auf dem Rezept stehen.
Ist das eine heilbare Angabe? Kann ich den Namen selbst ergänzen? Muss die Änderung abgezeichnet werden?
Der Apothekerverband empfiehlt, den Vornahmen und die Telefonnummer noch einmal gegenzeichnen zu lassen.
Insbesondere bei persönlich bekannten Ärzten ist das schwer vertretbar.
Und erst bei Klinikärzten, deren Nachnamen man ja teilweise nicht mal lesen kann...
Vielen Dank für jede Anregung, die uns auf dem schmalen Grat zwischen Retax und Sinnvoll weiterhilft.
Freundliche Grüße
Anne- Jasmin Nikoyagize
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