Hallo zusammen,
die Revision hat beanstandet, dass nach aktueller ApBetrO in der Rezeptur keine offenen Schränke sein dürften. So müssen alle Rezepturausgangsstoffen in ihren Standgefäßen in geschlossene Schränke verbannt werden (dem Revisor genügen wohl einfache Küchenschränke, Hauptsache von allen Seiten geschlossen).
Auch Bücher (wie DAC/NRF) dürften nach aktueller ApBetrO in unserer Rezeptur nur gelagert werden, wenn diese in geschlossenen Schränken gelagert werden.
Ich war leider nicht dabei, sonst hätte ich mir die Gesetzesstelle von ihm zeigen lassen.
Ich finde in der ApBetrO keinen Paragrafen, der dies derart streng reglementiert. Es ist sicherlich keine schlechte Empfehlung, aber ist es wirklich eine Pflicht? Vielleicht kann mir jemand die Gesetzesstelle aufzeigen?
Beste Grüße
Maike Noah
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