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Thema: keine offenen Schränke in Rezeptur erlaubt?

  1. #1
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    keine offenen Schränke in Rezeptur erlaubt?

    Hallo zusammen,

    die Revision hat beanstandet, dass nach aktueller ApBetrO in der Rezeptur keine offenen Schränke sein dürften. So müssen alle Rezepturausgangsstoffen in ihren Standgefäßen in geschlossene Schränke verbannt werden (dem Revisor genügen wohl einfache Küchenschränke, Hauptsache von allen Seiten geschlossen).
    Auch Bücher (wie DAC/NRF) dürften nach aktueller ApBetrO in unserer Rezeptur nur gelagert werden, wenn diese in geschlossenen Schränken gelagert werden.

    Ich war leider nicht dabei, sonst hätte ich mir die Gesetzesstelle von ihm zeigen lassen.
    Ich finde in der ApBetrO keinen Paragrafen, der dies derart streng reglementiert. Es ist sicherlich keine schlechte Empfehlung, aber ist es wirklich eine Pflicht? Vielleicht kann mir jemand die Gesetzesstelle aufzeigen?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  2. #2
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    Gesetzessteklle habe ich keine zu Hand, bin der Meinung die Einrichtung muss leicht zu reinigen sein. Einen Absatz zu geschlossenen Schränken kann ich mir auch nicht vorstellen.

    Schöne Grüße,

    A.Glathe

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Glathe,
    Zitat Zitat von Andrea Glathe Beitrag anzeigen
    bin der Meinung die Einrichtung muss leicht zu reinigen sein. Einen Absatz zu geschlossenen Schränken kann ich mir auch nicht vorstellen
    Das ist bei uns der Fall, und es war super geputzt, so dass der Pharmazierat kein Staubkorn finden konnte. Dennoch fordert er geschlossene Schränke.

    Beste Grüße und angenehmen Arbeitstag
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
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    Hallo, Frau Noah,

    eine Gesetzesstelle dazu gibt es wohl nicht. Die ApBetrO wird von den Pharmazieräten und der Aufsichtsbehörde ausgelegt und dabei gibt es weite Spielräume. In Hessen fordern das RP verschlossene Schränke - Auslegungssache
    Und da alle mit gleichen Maßstäben gemessen werden, auch da, wo's picobello sauber ist, müssen Sie wohl Schränke anschaffen...

    Herzliche Grüße
    C. Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    das sehe auch ich als "behördlichen Ermessensspielraum" an. Dieser scheint mir persönlich hier aber etwas überzogen.
    Für einen begründeten Widerspruch sehe ich gute Chancen.

    Mit besten Grüßen
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  6. #6
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    Bei uns wurden die offene Regale ebenfalls bemängelt. Also auch die Regale, auf denen täglich benutze Ordern stehen (z.B. für die Herstellungsprotokolle).

    Der aushängende Reinigungsplan der auch die Regal mit einschloss war der Pharmazierätin egal. Stichwort "staubfreies Labor)

  7. #7
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    Hallo,

    Zitat Zitat von bellisperennis Beitrag anzeigen
    Also auch die Regale, auf denen täglich benutze Ordern stehen (z.B. für die Herstellungsprotokolle).
    Da möchte ich doch auch fragen: was hat denn die Dokumentation im Rezepturlabor verloren? Haben Sie dort Software / Hardware / Schreibtisch für die gesamte Vorbereitung? Bei uns gibt es dafür einen eigenen Arbeitsbereich vor dem Rezepturlabor. Nur das Herstellungprotokoll wird zur Dokumentation der Einwaagen, wesentlicher Herstellungsschritte und ggf. IPK mit hineingenommen. Alles andere halte ich für unpraktisch und nicht mit den geforderten Hygienemaßnahmen in Einklang zu bringen - Plan mit Regalreinigung hin oder her.

    Herzliche Grüße
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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  8. #8
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    Der Rezepturbereich im Labor ist noch einmal extra abgetrennt.

    Wurde bei Eröffnung problemlos abgenommen - ebenso wie die geöffneten Regale

    2 Jahre später eine neue Pharmazierätin - neue Regeln

  9. #9
    Sehr geehrte Frau Noah,

    es gibt keinen Gesetzestext, der geschlossene Schränke fordert.
    Es gibt jedoch Richtlinien und Leitlinien. Insofern möchte ich auf den "GD-Hygieneleitfaden ..." der Gesellschaft für Dermopharmazie (gd-online.de) hinweisen.
    Bitte bedenken Sie, dass offene Regalbretter schnell verstauben. Bei Luftzug oder sonstigen Luftbewegungen fällt der Staub schnell auf Ihre Arbeitsplatte.
    Ein gutes Argument für deckenhohe Schränke: Sie sparen über die Jahre erhebliche Kosten für die Reinigungskraft, weil dort nur noch geringe Reinigungsarbeiten anfallen.

    HAns-Ulrich Thielmann, Amtsapotheker Kreis Mettmann

  10. #10
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    Diejenigen, die wenig Platz im Labor, Fertigungsbereich haben, könnten eine Kabinettlösung wählen, mit Absaugvorrichtung für die Pulver
    u. Kapselherstellung (z.B. TBH Alsident). Da wird auch ein Neandertaler nicht mehr ans Bein pinkeln...;-)

    MfG

    G.Zück

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