Guten Morgen Herr Scholle,
die Lösung im vorliegenden Fall wäre also, daß der /die greise Arzt/Ärztin ein Rezeptformular vorlegt, zur
Not ein Rezept auf dem Bierdeckel; wenn die Formularkriterien erfüllt sind dürfte sich keine Apotheke
weigern auch RX darauf abzugeben. Oder ist Ihnen bekannt daß Apotheken eine Prüfung der Approbation
bei privat verschreibenden Ärzten vornehmen ?
Veranlassung mich hier zu äußern war ursprünglich der Terminus "abgelaufene" Ärzte. Das hat mich etwas
gestört, denn die betreffenden Kollegen/innen müßen u.U. in Betracht ziehen zum Zubrot auch noch nach dem "Verfalldatum" als Vertretung in etwelchen Apotheken später tätig sein zu müssen - reden wir dann
auch von "abgelaufenen" Pharmazeuten ? (Klar im Kopf, aber vielleicht mit schwachen Venen und HWS etc.)
Beste Grüße
G.Zück
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