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Thema: Abgabe an "abgelaufene" Ärzte

  1. #11
    Premium-User
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    Guten Morgen Herr Scholle,

    die Lösung im vorliegenden Fall wäre also, daß der /die greise Arzt/Ärztin ein Rezeptformular vorlegt, zur
    Not ein Rezept auf dem Bierdeckel; wenn die Formularkriterien erfüllt sind dürfte sich keine Apotheke
    weigern auch RX darauf abzugeben. Oder ist Ihnen bekannt daß Apotheken eine Prüfung der Approbation
    bei privat verschreibenden Ärzten vornehmen ?
    Veranlassung mich hier zu äußern war ursprünglich der Terminus "abgelaufene" Ärzte. Das hat mich etwas
    gestört, denn die betreffenden Kollegen/innen müßen u.U. in Betracht ziehen zum Zubrot auch noch nach dem "Verfalldatum" als Vertretung in etwelchen Apotheken später tätig sein zu müssen - reden wir dann
    auch von "abgelaufenen" Pharmazeuten ? (Klar im Kopf, aber vielleicht mit schwachen Venen und HWS etc.)

    Beste Grüße

    G.Zück

  2. #12
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    Wenn Sie wissen, dass er keinen Artzausweis hast, sollten Sie "Bedenken" haben und damit wäre eine Abgabe in meinen Augen nach §17 ApBetrO(?) verboten. Wenn er das Rezept schon vorher ausgestellt hat, ist es im Grunde genommen ein gefälschtes Rezept. Ob man das erkennt oder nicht - tja, schwierig. Reicht der fehlende Praxisstempel um die Abgabe zu verweigern?

    Es steht doch den Ärzten frei, den Arztausweis verlängern zu lassen - wo ist Ihr Problem damit? Die meisten Ärzte kennen doch die Spielregeln. (Obwohl - viele Apothekerkollegen gehen ja immernoch davon aus, dass sie mit Kammerausweis in anderen Apotheken rx kaufen dürfen - man sollte vielleich nicht zuviel voraussetzen... ;-) )

    Wenn unsereinem die Approbation entzogen wurde, oder auch nur wenn man nach jahrelanger Untätigkeit keinen Kammerbeitrag mehr zahlt weil nicht mehr pharmazeutisch tätig, sollte man uns definitiv nicht mehr in einer Apotheke als Apotheker antreffen. Ich finde das ist eine durchaus vergleichbare Situation.

    Beste kollegiale Grüße zum Wochenende
    Frau Z.

  3. #13
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    Hallo,
    gibt es eigentlich irgendwo ein Muster, wie der Arztausweis auszusehen hat, ist der in allen Bundesländern gleich und steht dort auch explizit drauf ob Human- Tier- oder Zahnarzt?

    vg
    Peter Niklas

  4. #14
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Niklas,
    die Arztausweise differieren in ihrem Aussehen von Kammer zu Kammer:
    Beispiel Hessen: http://www.laekh.de/index-b-637-4061.html

    Neu ist der elektronische Ärzteausweis: http://www.bundesaerztekammer.de/pag...his=1.134.3416
    Manche Ärztekammern wie z.B. Hamburg oder Rheinland-Pfalz haben bereits mit der Ausgabe dieser elektronischer Arztausweise begonnen.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  5. #15
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Arztausweis

    Sehr geehrter Herr Niklas,
    Gestaltung und Inhalte des Arztausweises liegen in der Hand der jeweiligen Kammer. Daher gibt es auch verschiedene Erscheinungsformen. Es steht aber immer drauf, um welchen Arzt er sich handelt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Th. Alexander Peters

  6. #16
    Premium-User
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    Danke für die Mühe,
    hatte zwar eher diese alten "Papierausweise" gemeint,
    aber wenn es da eh keine einheitlichen gibt...
    man kann aber doch hoffentlich von keinem Apotheker verlangen, dass er die Arztausweise von allen Kammern aus allen Epochen kennt und auf Echtheit überprüfen kann oder?

    viele Grüße
    Peter Niklas

  7. #17
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Sehr geehrter Herr Niklas,

    ich gehe aber davon aus, dass von einem Apotheker durchaus verlangt werden kann, dass er - bspw. in Anbetracht eines Arztausweises mit unbekannter Erscheinungsform - sich annähernde Gewißheit verschafft, indem bspw. in Google recherchiert wird, ob ein solcher Ausweis existiert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Th. Alexander Peters

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