Sehr geehrter Herr Niklas,

ich gehe aber davon aus, dass von einem Apotheker durchaus verlangt werden kann, dass er - bspw. in Anbetracht eines Arztausweises mit unbekannter Erscheinungsform - sich annähernde Gewißheit verschafft, indem bspw. in Google recherchiert wird, ob ein solcher Ausweis existiert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Th. Alexander Peters