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Thema: Plausi Check für Substanzen die nicht gelistet sind

  1. #1
    Premium-User
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    Plausi Check für Substanzen die nicht gelistet sind

    Hallo!

    Ich habe eine generelle Frage zur Durchführung des Plausichecks.

    Wenn ich Kapseln herstellen möchte z.B. mit Spironolacton (Aldactone), oder mit Frisium (Clobazam) oder auch mit HCT,
    wie kann ich dann den Plausicheck machen? Diese Substanzen findet man weder im NRF noch hier bei pharma4u.


    Welche Möglichkeiten gibt es noch den Plausicheck zu machen?

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    Hannes Gröpler

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Hallo Herr Gröpler,

    es kommt natürlich immer wieder mal vor, dass Stoffe nicht bei uns hinterlegt sind oder auch nichts im DAC/NRF zu finden ist, da dies meist Stoffe sind für die nicht ausreichend Daten vorliegen.
    Wenn ich solche Rezepturen in der Apotheke vorliegen habe und mir nicht ganz sicher bin, wende ich mich auch an die Hersteller der "Ausgangssubstanz" und frage dort nach.

    Aus meiner Erfahrung heraus handelt es sich bei den Kapseln aber meist ohnehin um Rezepturen für die Anwendung bei Kindern. Hier empfiehlt es sich in die pädiatrischen Dosistabellen zu schauen oder ggf nochmal Rücksprache mit dem zu Arzt halten, wenn Sie sich unsicher bezüglich der Anwendung sind. Hier kommt unser pharmazeutischer Sachverstand zum Einsatz und die Entscheidung, ob dies dann plausibel ist oder nicht liegt am Ende bei Ihnen und Sie müssen entscheiden, ob Sie diese Rezeptur herstellen oder ablehnen.


    Zur Dokumentation und Erstellung der Herstellungsanweisung und des Herstellungsprotokolls können Sie unser Plausicheck-Programm dennoch nutzen - auch wenn ein Stoff nicht hinterlegt ist:

    Hierfür tippen Sie den fehlenden Stoff am besten vollständig ausgeschrieben bei der Bestandteileingabe ein und bestätigen mit Enter. Der Bestandteil erscheint dann in der Rezepturzusammensetzung im Ergebnis. Allerdings wird dieser Bestandteil natürlich als ungeprüft angegeben. Hier können Sie dann selber die Hinweise auf Kompatibilität bzw. Plausibilität selber eintragen.

    Die Herstellungsanweisung und das Herstellungsprotokoll können Sie dann wie gewohnt erstellen.

    Beste Grüße,
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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