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Thema: Heilmittelwerbegesetz

  1. #1
    Premium-User
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    1

    Heilmittelwerbegesetz

    hallo,
    beim Nachlesen über das HWG ist mir aufgefallen dass eigentlich lt Gesetz Laienwerbung für z.b.frei verkäufliche Schlafmittel nicht gestattet ist .Wie erklärt sich dann die TV-Werbung für Baldrianpräp. und ähnlichen Produkten
    G. Böhr

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Guten Abend Herr Böhr,
    das ist ganz einfach. Die Firmen dürfen, wie Sie richtig bemerkt haben, keine Werbung für Schlafmittel in der Laienpresse machen. Mache sie aber auch gar nicht. Sie denken, jetzt sicher "wohl!"
    Achten Sie einmal ganz genau darauf, was gesagt oder geschrieben wird. Es wird niemals das Wort "Schlafmittel" benutzt, sondern großzügig umschrieben.
    Beispiele:
    "Die mit dem Schäfer" -> jeder assoziiert Schäfchen zählen mit Schlafen
    "Stark für die Nacht"
    oder bei einem neueres Lavendelpräparat wird vom "Gedankenkarussell" gesprochen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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