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Thema: Selbstständig als Apothekenleiter? Geht das?

  1. #1
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    Selbstständig als Apothekenleiter? Geht das?

    Hallo Leute!
    Ich brauche Euren Rat. Weil man Chef stark reduzieren möchte, hat er mich gefragt, ob ich die Apotheke übernehmen würde.
    Ich möchte zuerst keine komplette Übernahme bzw. Pacht sondern so was wie "selbstständig als Apothekenleiter".
    Ist so was rechtlich überhaupt möglich und unter welchen Bedingungen?
    Danke im Voraus und einen gemütlichen Sonntag!
    dnk
    Geändert von derneugierigekollege (24.05.2015 um 09:28 Uhr)

  2. #2
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    Selbstständig als Apothekenleiter? Geht das?

    Hallo zusammen, hallo Frau Großgebauer!
    Ich brauche Euren Rat. Weil man Chef stark reduzieren möchte, hat er mich gefragt, ob ich die Apotheke übernehmen würde.
    Ich möchte zuerst keine komplette Übernahme bzw. Pacht sondern so was wie "selbstständig als Apothekenleiter".
    Ist so was rechtlich überhaupt möglich und unter welchen Bedingungen?
    Danke im Voraus und einen gemütlichen Sonntag!
    dnk
    Geändert von derneugierigekollege (24.05.2015 um 12:19 Uhr)

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo derneugierige Kollege,
    ich habe Ihren Eintrag aus diesem und einem anderen Unterforum von pharma4u zusammen in diesen Bereich verschoben.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir der Ordnung halber keine Doppelposts des gleichen Sachverhaltes in mehreren Unterforen haben möchten. Sicherlich werden Sie dennoch auf Ihre Frage die Antwort mehrere Experten erhalten.

    Ich wünsche schöne Pfingsten
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
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    Hallo Frau Noah,
    danke.
    Ihnen auch schöne Pfingsten.
    dnk

  5. #5
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    Hallo,
    da ich bis jetzt noch keine Antworten bekommen habe, versuche ich mein Anliegen etwas zu klären: es geht darum,
    dass ich keinen Vertrag zu Übernahme bzw. Pacht unterschreiben möchte.
    Das heißt de facto wäre ich Apothekenleiter/Fililalleiter aber mit dem Status selbstständig.
    Mit anderen Worten: welche Kriterien müssen erfüllt werden um als selbstständiger Apotheker/Apothekenleiter zu gelten?
    Danke im Voraus.
    dnk

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo derneugierigekollege,

    entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich werde die Kollegen auf Ihre Frage aufmerksam machen und drücke Ihnen die Daumen, dass bald Antwort kommt.

    Nochmals beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
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    Hallo,

    ich versuch mal die Fragen in Worte zu fassen, die sich beim Lesen Ihrer Texte auftun. Mir ist immernoch nicht so ganz klar, was Sie wollen... Nicht, dass ich ne Antwort hätte, aber vielleicht erleichtert das Präzisieren Ihrer Anfrage den Experten die Antwort.

    Sie wollen eine Strohpuppe sein? Jemand anderes hält sein Kapital hin und Sie haben ohne finanzielles Risiko den "Spaß" der Apothekenleitung? Ohne Angestelltenverhältnis? Oder was meinen Sie mit "selbstständig"? Die Verantwortung und Selbstständigkeit, die man im Rahmen der normalen Filialleitung hat, reichen nicht? Sie wollen "auf eigene Rechnung" arbeiten?

    Oder wollen Sie, dass ein alter Apotheker, der keinen Nachfolger findet, Ihnen seine Apotheke für lau überlässt, Sie können machen, was Sie wollen, der Laden gehört aber weiterhin ihm? Wie wollen Sie dann an die Gewinne kommen? Warum sollte der alte Apotheker Ihnen was schenken?


    Ich glaube nicht, dass so ein Konstrukt funktioniert, ich denke da in erster Linie an Fremdbesitzverbot. Wenn es nicht Ihr Geld und Ihr Laden im eigentlichen Sinne ist, dann ist das Fremdbesitz. Der Apothekeninhaber muss seine Apotheke leiten. Ausnahme ist die Filialisierung, aber auch da muss der Inhaber die Hauptapotheke persönlich leiten. Keine Filiale - keine Filialleiter, würd ich mal sagen.
    Außerdem ist es doch so gewollt, dass der Apothekeninhaber mit allem, was er hat, haftet.

    Vielleicht wäre Chefvertretung was für Sie? Dann sind Sie - jeweils für eine begrenzte Zeit - Chef vons Janze und können sich austoben. Langfristige Maßnahmen und deren Langzeitentwicklung sind da natürlich nicht möglich. Auch hätte der eigentliche Chef seine Apotheke wohl gerne so wieder, wie er sie verlassen hat...

    Oder Franchise, wo Sie mit relativ wenig Kapital einsteigen und dafür den Regeln einer Quasi-Kette unterliegen?

    Sagen Sie doch mal, was Sie vorhaben! Es gibt doch bestimmt schon ein konkretes gedankliches Konstrukt.

    Viele Grüße
    Isoprop


    Edit. Wer lesen kann...
    Sie schreiben ja, dass Ihr Chef reduzieren möchte. Na dann soll er das halt tun, und Sie bleiben angestellt als stellvertretende Apothekenleitung und kriegen mehr Freiheiten und Entscheidungsbefugnisse. So lange der Chef weiterhin arbeitet, wenn auch weniger, sollte das möglich sein. Aber warum wollen Sie dafür unbedingt selbstständig sein?
    Geändert von isoprop (03.06.2015 um 07:19 Uhr)

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Sorry wegen der Wartezeit. Nun zur Frage:

    Eine Selbständigkeit als Filialleiter geht weder apothekenrechtlich noch sozialversicherungsrechtlich. Ein Filialleiter muss Angestellter des verantwortlichen Apothekeninhabers sein, damit dieser dem Filialleiter gegenüber sein Weisungsrecht ausüben kann.

    Auch sozialversicherungsrechtlich ist der Filialleiter, obwohl er die fachliche Leitung hat, so in den Apothekenbetrieb eingegliedert, dass er nur als Angestellter gewertet werden kann. Er ist ja nicht unternehmerisch tätig, arbeitet für andere Auftraggeber, schaltet Werbung, etc

    Insofern ist das nicht möglich.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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  9. #9
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    Vielen Dank für Euer konstruktives Feedback!

    @ Maike Noah:
    kein Problem! Lieber warten und eine gescheite Antwort zu bekommen, als eine sofortige unbefriedigende Antwort. Somit bin ich zufrieden

    @ isoprop
    Danke für Ihre Antwort!
    Ich finde Ihre direkte Art gut.
    Es geht mir um Folgendes: ich möchte den Status "selbständig" erlangen um gewisse Vorteile zu bekommen (Krankenversicherung, Steuer etc.).
    Es geht hier nicht unbedingt darum mehr "Freiheit im Tagesgeschäft" zu bekommen.
    Aber mittlerweile hat sich die Sache geklärt - ich bleibe vorerst als Teilzeitangestellter mit wenig Freiheit aber mit gutem und ausreichendem Schlaf.
    Ich bin prinzipiell als kreative und produktive Person gar nicht gegen Leitung und Verantwortung - es gibt halt wesentliche Mindset-Diskrepanzen zwischen mir und meinem älteren Chef.
    Und, be*kann*ter*wei*se, je älter der Mensch wird, desto unflexibler er/sie wird...

    @ Martin Hassel
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Wo könnte ich die entsprechenden Gesetzestexte finden? Es würde mich interessieren, wie solche Sachen juristisch formuliert worden sind.
    Danke

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