Hallöchen,
wir sollen auf Sprechstundenbedarf 20 x 50 g Glucose abfüllen, die für den oralen Glucose-Toleranztest verwendet werden.
Der Rest Glucose den wir da haben ist haltbar (lt.Packung) bis 01/2016. Ich hätte dennoch eine Verwendbarkeitsdatum von 05/2016 angegeben, da als Pulver ja ein Jahr Laufzeit möglich ist. Meine Kollegen meinen es sei keine Rezeptur sondern ein Abfüllvorgang, bei dem das Verfalldatum des Herstellers angegeben werden muss... Was ist denn die offiziell richtige Version?
Und die zweite Frage: Muss bei solch einer Verordnung vom Sprechstundenbedarf ebenfalls ein Einnahmehinweis dabei stehen? Eigentlich ist es ja unter ärztlicher Anweisung in der Praxis anzuwenden.
Viele sonnige Grüße,
A.Glathe
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