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Thema: Wem gehört die ärztliche Verordnung?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Armin Noeske
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    1

    Wem gehört die ärztliche Verordnung?

    Hallo Team,

    Ich möchte eine Ergänzung zur Frage "Wem gehört die ärztliche Verordnung/Rezept?" geben, da die Frage im Seminar in Düsseldorf aufkam.

    "...bis zu einer Entscheidung über die Bewilligung der Leistung stehe das Rezept daher der Krankenkasse zu."
    Quelle: www.anwalt24.de

    Beim Nacharbeiten in meinen Unterlagen (Tübingen; Seminar "Krankenkassenlieferverträge" von Uwe Geiß (Apotheker, LAV-Vizepräsident, Pharmazierat, Mitglied GKV- und Taxausschuss) und Brigitte Ruff (Leiterin Taxation)) viel mir die Aussage auf : "Nuller-Rezepte müssen mit eingereicht werden, da Rezept Eigentum der Krankenkasse ist". Daher ergab sich auch die Frage im Seminar in Düsseldorf.
    Das die beiden Referenten zu dieser Aussage kommen scheint naheliegend, da sie ja beide mit der Taxation zu tun haben.

    Die obige Quelle bezieht sich nicht auf Arzneimittel. Ist das Rezept über AM Eigentum der Kasse oder des Patienten?

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Armin Noeske

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Sehr geehrte Herr Noeske,
    Vielen Dank für diese wirklich spannende Frage.
    Sie sind nicht vergessen worden. Dr. Peters wird sich bald bei Ihnen melden.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    35
    Sehr geehrter Herr Noeske,

    diese Frage ist für mich schwer zu beantworten, ohne erheblich in die Tiefe gehen zu müssen. Vielleicht kann Herr Dr. Ravati hier noch "nachlegen".

    Aus juristischer Sicht möchte ich zunächst wie folgt antworten:
    Der Arzt stellt mit dem Rezept eine Urkunde her, die er dem Patienten zu dessen Gebrauch übergibt. Es ist daher ganz naheliegend, dass der Patient mit der Rezeptübergabe auch das Eigentum an der Urkunde erlangt.
    Auf einem anderen Blatt steht ein möglicher Herausgabeanspruch der Krankenkasse.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Peters

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