Hallo Team,
Ich möchte eine Ergänzung zur Frage "Wem gehört die ärztliche Verordnung/Rezept?" geben, da die Frage im Seminar in Düsseldorf aufkam.
"...bis zu einer Entscheidung über die Bewilligung der Leistung stehe das Rezept daher der Krankenkasse zu."
Quelle: www.anwalt24.de
Beim Nacharbeiten in meinen Unterlagen (Tübingen; Seminar "Krankenkassenlieferverträge" von Uwe Geiß (Apotheker, LAV-Vizepräsident, Pharmazierat, Mitglied GKV- und Taxausschuss) und Brigitte Ruff (Leiterin Taxation)) viel mir die Aussage auf : "Nuller-Rezepte müssen mit eingereicht werden, da Rezept Eigentum der Krankenkasse ist". Daher ergab sich auch die Frage im Seminar in Düsseldorf.
Das die beiden Referenten zu dieser Aussage kommen scheint naheliegend, da sie ja beide mit der Taxation zu tun haben.
Die obige Quelle bezieht sich nicht auf Arzneimittel. Ist das Rezept über AM Eigentum der Kasse oder des Patienten?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Armin Noeske
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