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Thema: Probleme nach fristgerechter Kündigung

  1. #1
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    Probleme nach fristgerechter Kündigung

    Hallo zusammen!
    Ich habe einige Unklarheiten und bräuchte dringend Hilfe! Am 18.04.15 habe ich meine Stelle als Filialleitung fristgerecht gekündigt. Da ich dieses Jahr noch keinen Urlaub hatte, stehen mir demnach noch 13,75 Tage Urlaub zu. Zuerst hat der Chef gesagt, ich müssedie Urlaubstage in Arbeitstage umrechnen. Somit hätte ich demnach 10,4 Tage Urlaub, also 10 Tage. Letzte Woche hieß es dann, ichkönne nur einen Teil meines Urlaubs nehmen. Den Rest-und 40 Überstunden-würden mir ausbezahlt. Aufgrund der "Kürze" meiner Kündigung(in meinem Vertrag steht: Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende) würde der Chef keinen Ersatz finden und
    aufgrund der Apothekerunterbesetzung in unseren 3 Apotheken könne ich nur 1 Woche Urlaub nehmen (dieser war auch vorher
    schon genehmigt).
    Dazu muss man allerdings sagen, dass ich in meiner Filiale die einzige Apothekerin bin-in den beiden anderen Filialen sind
    mindestens 2 Apotheker vorhanden, die auch mal einspringen können, wenn jemand in Urlaub ist, und die andere Filialleitung ist
    auch diese Woche wieder im Urlaub. Das VIERTE Mal dieses Jahr und ICH hatte noch keinen einzigen Tag Urlaub. Stattdessen
    musste ich fast 75% der Samstage arbeiten, da wir so unterbesetzt sind (steht mir demnach nicht ein Tag Urlaub mehr zu???)
    Eingestellt wurde ich für 40h, habe aber mit den Samstagen immer mindestens 43h pro Woche gearbeitet. Anfang Juni ist eine
    Apothekerin aus der anderen Filiale für 2 Wochen im Urlaub. Davon abgesehen, dass man mir mehr als die Hälfte meines Urlaubs
    gestrichen hat, soll ich noch am letzten Tag meines Angestelltenverhältnisses den Sonntagsnotdienst machen. Rechtlich dürfte ich
    den ja auch nur bis 24 Uhr machen. Kann der Chef das verlangen? Wenn ich am 01.06. eine neue Stelle anfange? Seit heute ist ein neuer Apotheker in der Hauptapotheke angestellt. Kann der Chef dann behaupten, aus betrieblichen Gründen kann ich meine 2 Wochen Urlaub nicht nehmen?

    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!!!!!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo,
    sowohl der BRTV als auch das Gesetz sagen, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Mitarbeiters zu berücksichtigen sind. Es sei denn, das dringende betriebliche Belange dagegen sprechen. Ein bestehender Urlaubsanspruch ist bei Ausscheiden möglichst während der Kündigungsfrist zu erfüllen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so ist der Urlaub abzugelten.
    Ob die von Ihnen geschilderte Begründung Ihres Arbeitgebers als dringender betrieblicher Grund ausreicht, kann durchaus bezweifelt werden. Von einem eigenmächtigen Antritt des nicht genehmigten Urlaubs möchte ich Ihnen jedoch abraten, da dies ein Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Sofern Sie Ihren Urlaub durchsetzen möchten, ist dies nur durch eine gerichtliche einstweilige Verfügung möglich.
    Leider schreiben Sie nicht von wann bis wann der Sonntagsdienst geleistet werden muss. Ich gehe davon aus, dass dieser von Sonntag 08.00 Uhr- Montag 08.00 Uhr geleistet werden soll. Hier schreibt der BRTV vor, dass nach einem Notdienst von 24 Stunden eine Freizeit von mindestens 12 Stunden gewährt werden muss. Dies auch wieder nur, soweit nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Sie sollten dies in jedem Fall mit Ihrem Arbeitgeber noch einmal besprechen.
    VG
    Martin Hassel
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  3. #3
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    Sehr geehrter Herr Hassel,

    vielen Dank für Ihre Antwort! Jetzt haben der Chef und ich uns "geeinigt", dass ich den Sonntagsnotdienst am 31.05. von Sonntag 9 Uhr bis Montag 9 Uhr nicht mehr machen muss. Dafür zieht mein Chef mir 19,5 Stunden von meinen Überstunden für den nicht geleisteten Notdienst ab. Ist das
    rechtens? Wo finde ich Informationen dazu? Mit meinem 13% übertariflichen Gehalt ist der Notdienst ja abgegolten. Ich habe
    gesagt, dass ich wegen der einzuhaltenden Ruhezeit sowieso nur bis 24 Uhr am Sonntag den Notdienst machen kann und dass wir dann auch direkt
    die Schlüsselübergabe machen müssten...Er meinte, es sei schon möglich, von mir zu verlangen, dass ich den Dienst bis zum nächsten Morgen
    machen muss.
    Muss man die Urlaubstage (13,75 für die 5 Monate) immer erst in Werktage umrechnen? Bei einer 4,5-Tage-Woche sind das ja dann
    10,4 Werktage Urlaub. Wann wäre demnach mein letzter Arbeitstag? Zwecks Auszahlung einzelner Tage, geht man von 10 Tagen oder 14 Tagen
    Urlaub aus?

    Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

  4. #4
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    Eine Frage stellt sich mir gerade noch. Es wurde nie schriftlich festgehalten, dass ich jeden Notdienst machen muss. Nur, dass die Notdienstbereitschaft
    nach §5 BRTV abgegolten ist. Der Sonntag, 31.05. ist ja kein Werktag. Kann der Chef überhaupt von mir verlangen, diesen Notdienst zu machen?
    Bzw.mir 19,5 Stunden abziehen, weil ich den Dienst nicht mache? Die letzen 2 Samstage im Mai muss ich offiziell nicht arbeiten, da ich vorher 4
    Samstage in Folge gearbeitet habe. Kann der Chef bei der Berechnung des Urlaubs dann mit den 2 letzten Samstagen überhaupt rechnen? Wenn ich sie
    beide nicht hätte arbeiten müssen?

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo aktenzeichenxy,
    sofern sich Ihr Arbeitsvertag nach dem BRTV richtet, so ist dort geregelt, welche Zeit als Notdienstbereitschaft zählt, welche Vergütung / Freizeit für den Notdienst zu gewähren ist und zu wie vielen Notdiensten ein angestellter Apotheker verpflichtet ist. Sie schreiben der Notdienst hätte von Sonntag 09.00 Uhr bis Montag 09.00 geleistet werden müssen. Da Ihr Arbeitsverhältnis am Sonntag den 31.05.2015 um 23.59 Uhr endet, hätten Sie am Montag den 01.06.2015 ab 0.00 Uhr den Notdienst gar nicht mehr leisten können. Der im § 11 BRTV geregelte Urlaubsanspruch wird in Werktagen genannt. Der BRTV empfiehlt diese in Arbeitstage umzurechnen. Nicht genommener Urlaub ist lt. tariflicher Regelung mit 1/25 des Bruttomonatsgehalts abzugelten.

    Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre sehr speziellen Fragen hier nur allgemein beantworten kann. Da diese individuell besprochen werden müssen, empfehle ich Ihnen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  6. #6
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    Vielen, vielen Dank! Sie haben mir schon sehr geholfen!

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