Hallo zusammen!
Ich habe einige Unklarheiten und bräuchte dringend Hilfe! Am 18.04.15 habe ich meine Stelle als Filialleitung fristgerecht gekündigt. Da ich dieses Jahr noch keinen Urlaub hatte, stehen mir demnach noch 13,75 Tage Urlaub zu. Zuerst hat der Chef gesagt, ich müssedie Urlaubstage in Arbeitstage umrechnen. Somit hätte ich demnach 10,4 Tage Urlaub, also 10 Tage. Letzte Woche hieß es dann, ichkönne nur einen Teil meines Urlaubs nehmen. Den Rest-und 40 Überstunden-würden mir ausbezahlt. Aufgrund der "Kürze" meiner Kündigung(in meinem Vertrag steht: Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende) würde der Chef keinen Ersatz finden und
aufgrund der Apothekerunterbesetzung in unseren 3 Apotheken könne ich nur 1 Woche Urlaub nehmen (dieser war auch vorher
schon genehmigt).
Dazu muss man allerdings sagen, dass ich in meiner Filiale die einzige Apothekerin bin-in den beiden anderen Filialen sind
mindestens 2 Apotheker vorhanden, die auch mal einspringen können, wenn jemand in Urlaub ist, und die andere Filialleitung ist
auch diese Woche wieder im Urlaub. Das VIERTE Mal dieses Jahr und ICH hatte noch keinen einzigen Tag Urlaub. Stattdessen
musste ich fast 75% der Samstage arbeiten, da wir so unterbesetzt sind (steht mir demnach nicht ein Tag Urlaub mehr zu???)
Eingestellt wurde ich für 40h, habe aber mit den Samstagen immer mindestens 43h pro Woche gearbeitet. Anfang Juni ist eine
Apothekerin aus der anderen Filiale für 2 Wochen im Urlaub. Davon abgesehen, dass man mir mehr als die Hälfte meines Urlaubs
gestrichen hat, soll ich noch am letzten Tag meines Angestelltenverhältnisses den Sonntagsnotdienst machen. Rechtlich dürfte ich
den ja auch nur bis 24 Uhr machen. Kann der Chef das verlangen? Wenn ich am 01.06. eine neue Stelle anfange? Seit heute ist ein neuer Apotheker in der Hauptapotheke angestellt. Kann der Chef dann behaupten, aus betrieblichen Gründen kann ich meine 2 Wochen Urlaub nicht nehmen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!!!!!
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