Hallo, wir haben hier ein Streitgespräch: wie oft erneuert Ihr die Plausibilitätsprüfung hüufig auftretender Rezepturn ?
1x im Jahr-alle 2 Jahre-gar nicht??
Wäre für Antwort sehr dankbar??
Hallo, wir haben hier ein Streitgespräch: wie oft erneuert Ihr die Plausibilitätsprüfung hüufig auftretender Rezepturn ?
1x im Jahr-alle 2 Jahre-gar nicht??
Wäre für Antwort sehr dankbar??
Hallo Frau Fink,
meines Wissens nach gibt es hierfür keine direkten Vorgaben.
Aber ich würde halbjährlich bis jährlich meine Plausibilitäten genauer überprüfen und ggf erneuern. Es gibt ja immer mal wieder neue Erkenntnisse.
Beste Grüße,
Susanne Funke
Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Hallo,
ich lese gerade im Mitteilungsblatt der AKSA (Ausgabe 4/2020), dass ich zu jeder Rezeptur eine neue Plausi machen soll. Die Plausi ist unterteilt
in 1. Galenische Plausibilitätsprüfung und 2. Therapeutische Plausibilitätsprüfung. Bei der 2. sollen patientenindividuelle, variable Kriterien geprüft werden.
Wenn wir häufig auftretende Rezepturen haben, wurden sie ca. aller 3 Jahre überprüft. Es sind ja diese Rezepturen, dann auch immer für Erwachsene
oder eben Rezepturen für ein Kind gewesen. Wieso also generell immer eine Plausi neu machen?
Kann mir jemand einen Tipp geben, oder ist Sachsen-Anhalt wieder extrem penibel.
Viele Grüße
Andrea Merseburg
Hallo Frau Merseburg,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist richtig, dass bei jeder Rezeptur die Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden muss. Hierbei ist, wie Sie schreiben, eine Einteilung in die therapeutische und in die galenische Plausibilität zu tätigen. Im Eintrag des DAC/NRF „Plausibilitätsprüfung“ sind alle Sachverhalte nochmal schön übersichtlich dargestellt.
Im Apothekenalltag hat man in der Regel öfter Wiederholungsrezepturen, d.h. Rezepturen mit gleicher Zusammensetzung und Konzentration der Wirkstoffe. Daher ist es bei der galenischen Plausibilität richtig diese ca. alle 2 Jahre auf Aktualität zu überprüfen, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse umsetzen zu können, falls es diese gibt. Es empfiehlt sich hierbei auch den verordnenden Ärzten standardisierte und geprüfte Rezepturen (z.B. NRF-Vorschriften) ans Herz zu legen. Meiner Ansicht nach kann man sich bei als galenisch plausibel geprüften Rezepturen auf diese für die Rezeptur erstellte Plausibilitätprüfung beziehen sofern sich nichts in Zusammensetzung und Konzentration ändert. Am besten ist es wohl sich mit Ihrem Pharmazierat auszutauschen, wie das Vorgehen für Ihre Apotheke am besten ist.
Die patientenindividuelle Plausibilitätsprüfung muss bei jeder Rezeptur durchgeführt werden, da jeder Patient andere Voraussetzungen hat, d.h. unterschiedliches Alter, Geschlecht, Allergien, Vor- bzw. Begleiterkrankungen, etc. Auch die Anwendungsdauer muss immer individuell überprüft werden.
Für unser Laborprogramm Labor+ planen wir bezüglich der patientenindividuellen Plausibilität eine Ergänzung ins Programm aufzunehmen, sodass hier nochmal eine extra Dokumentationsmöglichkeit für die sich bei jedem Patienten ändernde individuelle Plausibiltiät schaffen lässt.
Mit den besten Grüßen
Dipl. Pharm. Katharina Michelis, Apothekerin bei pharma4u.
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Guten Tag Frau Michaelis,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt
A. Merseburg
Guten Morgen, ist die therapeutische Plausibilitätsprüfung mittlerweile umgesetzt worden? Wenn ja,wo ist sie zu finden? Bisher prüfen wir die galenische Plausi alle zwei Jahre und ergänzen die therapeutische im Herstellungsprotokoll.
Herzliche Grüße
Tanja Siebert
Sehr geehrte Frau Bergmann,
die Funktion für die Eingabe von patientenindividuellen Plausibiliätsdaten steht kurz vor Release. Sie können wahrscheinlich in den nächsten Tagen mit dieser und weiteren Funktionen rechnen.
Mit besten Grüßen
Katharina Michelis
Dipl. Pharm. Katharina Michelis, Apothekerin bei pharma4u.
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